Jobcenter Umzug: Kosten, Anträge & Nachweise Hartz IV

Ein Umzug stellt eine Herausforderung dar und ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden und das insbesondere für Hartz IV Empfänger. Der Umzug sollte bei Leistungsbezügen vom Jobcenter nur dann erfolgen, wenn dieser vorher beantragt und dem zugestimmt wurde. Für die Zustimmung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Daher ist es nötig einen Antrag auf Umzug Jobcenter zu stellen.

Ohne die Zustimmung des Jobcenters kann es dazu kommen, dass ggf. der Leistungsempfänger einen Teil der Miete aus dem Regelsatz zahlen muss. Zudem ist es wichtig, dass Sie als Hartz IV-Empfänger wissen, welchen Antrag für einen Umzug über das Jobcenter gestellt werden kann.

Der Antrag für den Umzug über das Jobcenter – einfach umziehen ist nicht

WICHTIG: ohne Antrag keine Kostenübernahme!

Umzugsantrag für das Jobcenter kostenlos herunterladen

Es steht Ihnen natürlich als Hartz IV-Empfänger frei, umzuziehen. Doch wenn Sie lediglich umziehen wollen, da Sie einen Tapetenwechsel wünschen, dann müssen Sie damit rechnen, dass der Jobcenter Ihren Antrag auf einen Umzug ablehnt und zudem auch die Zahlung der Mietkaution und der Nebenkostennachzahlungen verweigern kann.

Antragsformular Jobcenter Umzug

Unter Umständen kann es sogar dazu kommen, dass das Jobcenter die Kosten der vorherigen Wohnung kürzen. Allerdings gilt dies nicht, wenn Sie einen Antrag auf Wohnungswechsel rechtzeitig gestellt haben und der Transport erforderlich ist.

 

 

Wird dem Umzug vom Jobcenter nicht zugestimmt, dann zieht dies im Regelfall ernsthafte Probleme mit sich, wie einer Kürzung – sogar bis zur Einstellung – der Leistungen „bestraft“.

 

 

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie bereits im Vorhinein mit dem zuständigen Sachbearbeiter über den geplanten Umzug sprechen. So können Sie ausschließen, dass am Ende eine Sperrzeit in Kauf zu nehmen ist oder Sie die Umzugskosten allein tragen müssen.

 

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Wichtig ist zu wissen, dass wenn Sie Hartz IV erhalten, der Jobcenter die Kosten für den Umzug übernimmt. Doch bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, müssen Sie diesen beim Jobcenter beantragen.

Das Jobcenter benötigt folgende Informationen von Ihnen, damit über die Übernahme der Kosten für den Umzug entschieden werden kann:

  • Warum soll der Umzug erfolgen?
  • Die Adresse der neuen Wohnung
  • Die Miethöhe und die der Nebenkosten
  • Ist es möglich, den Umzug selbst zu organisieren – mit Freunden und Familie – oder wird ein Umzugsunternehmen benötigt? Ist Letzteres der Fall, müssen Sie zwei bis drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Unternehmen vorlegen.
  • Welche weiteren Kosten fallen für den Umzug an?

Bevor Sie die Antragsformulare beim Jobcenter abgeben, sollten Sie diese Informationen sammeln, denn dann erfolgt die Bearbeitung schneller.

 

 

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Die Gründe für den Umzug – es kommt auf die Details an

Sofern Sie einen Antrag auf die Kostenübernahme für die Übernahme der Umzugskosten stellen, sollten Sie die Gründe dafür angeben. Folgende Gründe werden vom Jobcenter als wichtig angesehen:

  • Familienzuwachs: Die alte Wohnung ist zu klein.
  • Der Vermieter kündigt / es liegt dafür keine Schuld vom Mieter vor.
  • Es wird eine Arbeit in einer anderen Stadt aufgenommen.
  • Die Familiensituation verändert sich, bspw. Jobcenter Umzug: Kosten, Anträge & Nachweise Hartz IV.
  • Begründung für einen Umzug mit Jobcenter.
  • Aufgrund einer Trennung.
  • Personen über 25 möchten aus der elterlichen Wohnung ausziehen.
  • Es liegt ein Streit mit den Eltern vor (Personen über 25 Jahre), sodass es unmöglich ist, weiterhin zusammenzuleben.

Aber auch Mängel an der Wohnung können ein Grund dafür sein, dass dem Antrag auf Umzug zugestimmt wird, wie bspw. ein starker Schimmelbefall. Auch bei Unzumutbarkeit aufgrund der Gesundheit oder des Alters, bspw. wenn es keinen Aufzug gibt, die Wohnung jedoch im 3. Stock liegt und die vielen Stufen nicht mehr zu bewältigen sind.

Schimmel in Wohnung

Allerdings kann das Jobcenter sogar den Umzug selbst anordnen, und zwar dann, wenn Sie in einer Wohnung leben die zu groß oder als zu teuer eingestuft wird. Was jedoch das genau bedeutet, das ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Sofern Sie eben aufgrund des Wunsches des Jobcenters umziehen müssen, dann übernimmt die ARGE dafür die notwendigen Kosten.

 

Das ist zu beachten, damit die ARGE den Umzug mit Hartz IV übernimmt

Zunächst müssen Sie sich als Hartz IV-Empfänger selbst auf die Suche nach einer Wohnung machen. Die Zusicherung zur Übernahme der Umzugskosten müssen Sie vor der Unterzeichnung des Mietvertrages in der Tasche haben. Das bedeutet, Sie müssen die Übernahme der Kosten durch einen Antrag beim Jobcenter beantragen.

Zu beachten dabei ist zudem, dass die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind, damit das Jobcenter auch in Zukunft diese vollständig übernimmt. Was angemessen ist, das ist genau festgelegt. Die angemessene Größe bei alleinstehenden Personen ist mit maximal 50 Quadratmeter angegeben und bei zwei Personen darf die Wohnung maximal 60 Quadratmeter groß sein.

Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft werden weitere 15 Quadratmeter dazu gerechnet. Bei der Höhe der Miete sind die örtlichen Richtlinien zu beachten und diese werden von jeder Kommune selbst bestimmt. Bei den Mietobergrenzen gilt es die Bruttokaltmiete (Kaltmiete) und die zu berücksichtigen Nebenkosten zu beachten.

Was die Stromkosten angeht, so zählen diese nicht zu den berücksichtigenden Nebenkosten, da diese im Regelbedarf berücksichtigt wurden. Sofern Sie in der Zuständigkeit desselben Jobcenters umziehen und die neue Wohnung teurer ist als die alte, ist es nicht ausreichend, wenn die neue Wohnung unter dem Angemessenheitswert liegt.

Sondern in dem Fall muss der Umzug erforderlich sein. Sollte vom Jobcenter eine Zusicherung abgelehnt werden oder diese entscheidet nicht über den Antrag der Kosten für die neue Wohnung, dann bedeutet das nicht, dass die ARGE nicht verpflichtet ist, die Kosten für die neue Unterkunft zu übernehmen. Jedoch müssen Sie im Hinterkopf behalten, dass Sie das Risiko tragen, dass die Kosten nicht übernommen werden, wenn Sie umziehen.

 

Der Antrag auf Umzug – das Formular 

Sie wollen umziehen und wissen nicht, wie Sie am besten vorgehen? Dann wenden Sie sich am besten an Ihren Sachbearbeiter. Von diesem erhalten Sie das entsprechende Formular, in dem Sie alle Daten betreffend dem Umzug eintragen und die Gründe dafür angeben.

Sollten Sie in eine andere Stadt umziehen und damit in den Zuständigkeitsbereich eines neuen Jobcenters, dann sollten Sie sich mit beiden Behörden auseinandersetzen. Vom Jobcenter erhalten Sie in vielen Fällen hilfreiche Tipps für die Wohnungssuche oder es wird ein Ansprechpartner empfohlen, der dabei behilflich ist, eine günstige Sozialwohnung zu finden.

Eine Beantragung vor dem Umzug ist vor allem dann wichtig, wenn es von einer ländlichen Region in die Großstadt geht. Denn dann sind die Mieten im Regelfall höher. Das heißt, Sie sollten sicherstellen, dass der Antrag auf Umzug vom Jobcenter angenommen wird und dieser der Kostenübernahme am neuen Wohnsitz zustimmt.

Daher ist es wichtig, dass Sie sich über folgende Punkte vorab informieren:

  • Über die Wohnungsgröße, die Ihnen zusteht.
  • Über die ortsüblichen Mietpreise, die vom Jobcenter übernommen werden.

Kleine Singlewohnung

 

Achten Sie darauf, dass die Nebenkosten im üblichen Rahmen liegen und nicht überteuert sind. Bevor Sie auf Wohnungssuche gehen oder einen Makler beauftragen, sollten Sie den Antrag beim Jobcenter für Ihren Transport stellen. Denn grundsätzlich werden nur die Kosten vom Umzug vom Jobcenter übernommen, die beantragt und genehmigt wurden.

 

Was bezahlt das Jobcenter beim Umzug mit Hartz IV?

Da die Kosten für einen Umzug von einem Hartz IV-Empfänger nicht aus eigener Tasche getragen werden können, übernimmt der zuständige Jobcenter viele der Umzugskosten – sofern die Notwendigkeit anerkannt wird.

Sofern der Antrag beim Jobcenter auf die Übernahme der Kosten genehmigt wird, können Sie mit der Übernahme folgender Kosten ausgehen:

  • Kosten für den Umzugswagen,
  • Übernahme der Kosten für Umzugskartons,
  • Auslagen für ein Umzugsunternehmenvorausgesetzt, dass der Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht selbstständig vorgenommen werden kann (hier wird ein Nachweis benötigt)
  • Aufwendungen für die Verpflegung der privaten Umzugshelfer.
  • Kosten für Renovierungsarbeiten, die vertraglich vorgeschrieben sind (Pauschale)
  • Wohnungsbeschaffungskosten – wenn der Transport in eine andere Stadt erfolgt z.B. für Hin- und Rückreise sowie Übernachtung.
  • Maklergebühren
 

Holen Sie sich rechtzeitig die Kostenvoranschläge ein, um so ein Anrecht auf die Kostenübernahme durch das Arbeitsamt zu haben.

 

 

Was tun, wenn der Antrag auf Umzug vom Jobcenter abgelehnt wird?

Es kann durchaus vorkommen, dass das Jobcenter den Antrag auf einen Umzug ablehnt. Dann bleibt die Frage, ob dieses überhaupt einen Wohnungswechsel ablehnen darf. Grundsätzlich kann es für die Ablehnung unterschiedliche Begründungen geben, wobei der offensichtlichste auf der Hand liegt:

Die Wohnung ist zu teuer! Die Miete muss bei einem Bezug von Hartz IV je nach dem örtlichen Mietspiegel und der Anzahl der Bewohner im Haushalt angemessen sein. Ist das nicht der Fall, wird der Antrag abgelehnt. Das Einzige, was bleibt, ist, dass Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen.

Kosten Umzug

 

 

Eine Umzugsgenehmigung muss grundsätzlich vom Jobcenter vorliegen. Niemals sollten Sie als Leistungsempfänger einfach einen Mietvertrag unterschreiben, ohne sich mit dem Sachbearbeiter abzusprechen und eine schriftliche Genehmigung in der Hand zu halten.

 

 

Folgende Konsequenzen ergeben sich bei der Ablehnung durch das Jobcenter:

Die komplette Miete wird nicht übernommen. Das heißt, dass das Jobcenter lediglich die Miete in Höhe der vorherigen Wohnung übernimmt. Zudem erhalten Sie keine Umzugsbeihilfe – weder eine Pauschale für die Anschaffung von Umzugskartons noch für die Verpflegung von Umzugshelfern. Ebenfalls erfolgt die Kostenübernahme für ein Umzugsunternehmen nicht.

Kommt es zu einer Ablehnung, dann haben Sie nur eine Option: Widerspruch gegen die Entscheidung des Jobcenters einlegen. Grundsätzlich ist dies möglich, aber Sie sollten genau begründen, warum sie Widerspruch einlegen. Ein Beispiel könnte sein, dass Sie anführen, dass die Miete eigentlich den Richtwerten der Stadt entspricht.