Nicht vergessen: Das Auto nach dem Umzug ummelden

Wer umzieht, der muss an viele Dingen denken. Es gibt viel zu organisieren, wie die Umzugshelfer oder die Beauftragung des Umzugsunternehmens, das Verpacken des Umzugsgutes ….. Und die lästigen Behördengänge. Den Gang zum Einwohnermeldeamt sowie die Benachrichtigung verschiedener Institutionen wie Banken, Versicherungen etc. haben Sie sicherlich auf Ihrer To-do-Liste, aber genauso wichtig ist das Auto ummelden bei Umzug.

Der Behördengang lässt sich nicht umgehen – die Ummeldung des Fahrzeugs

Sind Sie der festen Meinung, dass nur bei einem Halterwechsel das Fahrzeug direkt umzumelden ist? Dann liegen Sie damit falsch, denn auch bei einem Umzug müssen Sie das Auto ummelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nur einige Straßen weiterziehen, in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland.

Dokument Auto ummelden

 

Wichtig!
Wenn Sie umziehen, dann sind Sie verpflichtet, den neuen Wohnsitz der Zulassungsstelle zu melden, damit diese die Kfz-Papiere aktualisiert. Sprich, das Auto wird umgemeldet. Wird die Ummeldung verspätet vorgenommen oder gar vergessen, dann können Ihnen dadurch unnötige Kosten in Form von einem Bußgeld entstehen.

Das Auto nach dem Umzug ummelden – so funktioniert es

Welche Behörde Sie bei einem Umzug aufsuchen müssen, damit Sie Ihr Auto ummelden können, das ist von einem Faktor abhängig: Erfolgte der Umzug innerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks oder hat es Sie in eine andere Stadt verschlagen. Von diesem Faktor hängen ebenfalls die Gebühren für die Ummeldung ab. Sprich die Höhe der Kosten sind davon abhängig, ob ein neues Kennzeichen benötigt wird oder Sie ein Wunschkennzeichen möchten.

 

In einigen Kreisen und Gemeinden ist es nicht zwingend notwendig, dass Sie zur Kfz-Zulassungsstelle fahren, um Ihr Auto bei einem Umzug ummelden zu können. Sondern dies kann ebenfalls im Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt vorgenommen werden. In diesem Fall werden die Fahrzeugpapiere bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes aktualisiert.

 

Die erforderlichen Dokumente für die Ummeldung

Für die Ummeldung des Fahrzeugs nach einem Umzug ist die örtliche Zulassungsstelle zuständig. Welche Unterlagen dafür notwendig sind, ist abhängig davon, ob Sie das Fahrzeug bei dem Umzug mitnehmen (mit oder ohne Kennzeichen) oder ob es sich um eine Ummeldung auf einen neuen Halter (mit oder ohne Kennzeichenmitnahme) handelt.

 

Tipp: Am besten vorab bei der Zulassungsstelle nachfragen, welche Unterlagen notwendig sind.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Sofern ein Vertreter die Ummeldung durchführt, muss dieser ebenfalls seinen Personalausweis vorlegen, eine Vollmacht des Halters sowie eine Ausweiskopie von diesem.
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung. Bei dieser handelt es sich um den Nachweis für die Haftpflichtversicherung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) und II (ehemals Fahrzeugbrief).
  • Prüfbescheinigung der letzten HU (TÜV Hauptuntersuchung) des Fahrzeugs.
  • SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer)
  • Die alten Kennzeichen, sofern ein Kennzeichenwechsel notwendig ist.
  • COC-Papier, sofern das Fahrzeug importiert wird.

 

Seit 2019 ist es möglich, über das online Portal der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle Fahrzeuge umzuschreiben. Damit dies möglich ist, wird der neue Personalausweis mit aktivierter online Ausweisfunktion benötigt inklusive PIN. Beide Zulassungsbescheinigungen müssen zudem über verdeckte Sicherheitscodes verfügen. Die Gebühren werden mit Bank- oder Kreditkarte bezahlt.

 

Die Voraussetzungen für die Ummeldung

Einer Ummeldung des Fahrzeugs nach einem Umzug steht nichts im Wege, sofern drei Bedingungen erfüllt werden:

  • Das Auto wird an den neuen Erstwohnsitz umgemeldet.
  • Bei der Zulassungsbehörde sind keine ausstehenden Gebühren bekannt, wobei diese einen Kulanzbereich bis zu 30 Euro gewährt.
  • Die Kfz-Steuern sind beglichen, das heißt, Sie sind diese nicht schuldig. Der Kulanzbereich liegt hier mit 5 Euro sehr niedrig. Sofern Sie herausfinden möchten, ob die Kfz-Steuer vollständig bezahlt ist, können Sie sich an das zuständige Zollamt wenden.

 

Die Kosten für eine Autoummeldung bei Umzug

Sobald die Fahrzeugpapiere aufgrund eines Umzugs geändert werden müssen, fallen Gebühren an. Diese werden direkt an die Zulassungsstelle bezahlt. Daher sollten Sie entweder genügend Bargeld mitnehmen oder eine EC- bzw. Kreditkarte. Folgende Kosten kommen auf Sie zu:

Bezahlen mit EC-Karte

Dienstleistung Gebühr
Auto ummelden bei Umzug innerhalb der Stadt. Bis zu 15 Euro
Auto nach Umzug ummelden in eine andere Stadt, Bundesland. Bis zu 26 Euro
Wunschkennzeichen Reservierung Bis zu 2.60 Euro
Wunschkennzeichen 10.20 Euro
Prägung der neuen Kennzeichen Bis zu 40 Euro

 

Sollten die Fahrzeugpapiere beim Umzug verloren gehen oder diese sind unbrauchbar, dann werden diese ebenfalls von der Zulassungsstelle ersetzt. Sofern Sie die Fahrzeugpapiere verloren haben (Teil I oder Teil II), müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben. Im Anschluss stellt Ihnen die Behörde neue Fahrzeugpapiere aus. Sollten sich die Alten wiederfinden, dann sind Sie verpflichtet, diese bei der Zulassungsstelle entwerten zu lassen.

 

Dienstleistung Gebühr
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I Bis zu 45 Euro
Zulassungsbescheinigung Teil I ist unbrauchbar 10 Euro
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II Bis zu 70 Euro
Zulassungsbescheinigung Teil II ist unbrauchbar bis zu 15 Euro

 

Wie schnell muss ein Fahrzeug umgemeldet werden?

Ist der Umzug überstanden, dann steht sicherlich nicht die Ummeldung des Fahrzeugs ganz oben auf der To-do-Liste, – das sollte es aber. Denn schnell wird es vergessen und verstreicht die Frist, dann droht ein Bußgeld. Daher stellt sich eine wichtige Frage: In welchem Zeitraum muss die Ummeldung des Fahrzeugs bei einem Umzug erfolgen?

Gesetzestext

Pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden, da die Behörden sehr individuelle Fristen aufstellen. Jedoch zeigt der § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sehr deutlich auf, dass wenn das Fahrzeug nicht im vorgegebenen Zeitraum umgemeldet wird, ein Bußgeld droht. Dieses wird gemäß des Bußgeldkatalogs festgelegt.

KFZ-Ummeldung muss unverzüglich geschehen – ansonsten 15 Euro Bußgeld.
Wird ein Halterwechsel nicht umgehend gemeldet, droht ein Bußgeld zwischen 15 und 40 Euro.

Daher ist es das Beste, wenn Sie Ihr Auto bei einem Umzug unverzüglich bzw. innerhalb von ein bis zwei Wochen ummelden.

 

Bundesweit galt bis 2015 das Fahrzeuge ein Nummernschild mit dem Kürzel des Zulassungsbezirks tragen müssen. Dieses bundesweite Gesetz gilt heute nicht mehr. Aus diesem Grund können Sie nach einem Umzug das alte Kennzeichen an den neuen Wohnort mitnehmen. Wichtig! Sie müssen dennoch bei Umzug Ihr Auto ummelden. Das ist verpflichtend. Allerdings sparen Sie so Kosten ein.

 

Auto ummelden – was ist bezüglich der Kfz-Versicherung zu beachten?

Oftmals kommt die Frage bei der Ummeldung des Fahrzeugs auf, ob dies Folgen für die Kfz-Versicherung hat. Um diese Frage zu beantworten, müssen zwei Dinge geklärt werden:

  • Erfolgt die Ummeldung des Fahrzeugs aufgrund eines Umzugs oder
  • wird dieser vorgenommen, da es sich um einen Halterwechsel handelt.

Auto Versicherung

Sofern Sie das Auto bei einem Umzug ummelden, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Stattdessen haben Sie Pflichten. Das heißt, Sie müssen der Versicherung die Adressänderung zeitnah mitteilen. Diese Mitteilung kann per E-Mail, telefonisch oder postalisch erfolgen. Sind Sie bereits im Besitz einer gültigen eVB-Nummer, erfolgt die Mitteilung über die Ummeldung automatisch an die Versicherung.

Doch sollte sich die Regionalklasse aufgrund des Umzugs ändern, kann es sein, dass sich der Versicherungsbeitrag erhöht. Sofern Sie die Versicherung wechseln möchten, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den nächstmöglichen Termin abzuwarten – in der Regel ist dies der 30. November.

Wird das Auto aufgrund eines Halterwechsels umgemeldet, dann können Sie die Kfz-Versicherung wechseln bzw. sich die günstigste Versicherung aussuchen. Der Verkäufer des Fahrzeugs bzw. der frühere Halter muss die Versicherung nicht kündigen, da diese mit der Ummeldung des Fahrzeugs automatisch erlischt. Bei der Ummeldung müssen Sie eine eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle vorlegen.

 

Ein Umzug innerhalb Deutschlands – was ist zu beachten?

Es kann durchaus zu weiteren Änderungen aufgrund eines Umzugs in Hinsicht auf die Kfz-Versicherung kommen, wenn Sie Ihr Auto ummelden:

  • Die Jahreskilometerleistung ändert sich aufgrund kürzerer Arbeitswege.
  • Das Fahrzeug steht nun in einer Garage oder unter einem Carport und steht nicht mehr im Freien.
  • Es wurde Wohneigentum bezogen.
  • Das Fahrzeug wird von weiteren Personen genutzt.

Um die Angaben zu aktualisieren, können sie zumeist das online Portal des zuständigen Versicherungsgebers nutzen.