Leistungen und Kosten für Möbelpacker im Überblick

Bei einem Umzug sind zusätzlicher Helfer, die fleißig mit anpacken, gern gesehen. Professionelle Möbelpacker helfen allerdings mit weit mehr als nur beim Kistenschleppen. Im nachfolgenden Blogbericht zeigen wir Ihnen auf, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben und welche Leistungen Sie erwarten können.

 

Was kosten professionelle Umzugshelfer?

Professionelle Möbelpacker bieten neben diversen Teilleistungen rund um Ihren Umzug ebenfalls einen qualitätsorientierten all-inclusive Umzugsservice zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um sich einen Kostenüberblick zu verschaffen, ist der Vergleich über einen Umzugskostenrechner empfehlenswert. Die Angebote für Ihren Umzug sind dabei Transparent und auf Ihre Anforderungen maßgeschneidert – ganz ohne versteckte Kosten.

Wie hoch die Kosten für die Möbelpacker ausfallen, das ist abhängig von der Wohnungsgröße und der Anzahl der Fachkräfte, die bei dem Umzug notwendig sind. Im Allgemeinen müssen Sie bei einem Umzugsunternehmen mit Kosten pro Mann zwischen 20 und 30 Euro die Stunde rechnen. Anzumerken ist, dass zum Teil Festpreise für den Leistungsumfang angeboten werden. In dem Fall bleibt der Preis gleich, egal wie lange der Umzug dauert.

Sollten Sie auf studentische Umzugshelfer setzen oder selbstständige Möbelpacker, dann erhalten Sie diesen Service bereits zwischen 10 und 15 Euro die Stunde

 

Das Gehalt der Möbelpacker, die in einer Spedition bzw. einem Umzugsunternehmen angestellt sind, liegt im bundesweiten Durchschnitt bei knapp 2.000 Euro brutto monatlich. Allerdings ist zwischen den alten und neuen Bundesländern zu unterscheiden.

 

Der genaue Tarif, den Sie für die Umzugshilfe einrechnen müssen, hängt unter anderem davon ab, ob ein reiner Möbeltransport beauftragt wird oder ob die Umzugshelfer weitere Arbeiten verrichten sollen, wie z. B. Packen bzw. auspacken von Umzugskartons/Kisten, Ab- und Aufbau von Mobiliar oder andere zusätzliche Leistungen.

 

Unterscheidung und Risiken: private Helfer, studentische- und semi-professionelle Möbelpacker & Profis von Umzugsunternehmen

Es gilt viele Fragen zu klären, wenn ein Umzug ansteht. Nicht nur die Kosten für die Umzugsfirma oder was ein Klaviertransport kostet, sondern es gilt zu aller erst eine Grundsatzentscheidung zu treffen: Privatumzug oder ein Umzugsunternehmen? Sollten Sie sich für die erste Variante entscheiden, dann kommt es zu einer neuen Frage: Ist es möglich, den Transport selbst auszuführen oder ist der Einsatz von Möbelpackern notwendig?

Küchenmonteure

Die Möbelpacker sind ein wichtiger Punkt bei einem Umzug. Denn ohne diese müssen Sie alles allein schleppen und transportieren. Zugleich tragen Sie mit dem Einsatz der Möbelpacker eine gewisse Verantwortung. Besonders dann, wenn Sie Ihren Umzug privat organisieren und somit private Umzugshelfer oder studentische Möbelpacker oder semi-professionelle Umzugshelfer engagieren, können Probleme auf Sie zukommen.

Studentische & semi-professionelle Möbelpacker

Sie sollten vor der Auftragsvergabe genau abklären, wie eventuelle Umzugsschäden versichert sind. Bezahlte Helfer sollten auf jeden Fall eine Betriebshaftpflichtversicherung vorweisen können. Zudem gibt es Helfer, die über die Agentur versichert sind, von der diese vermittelt werden. Daher zur Sicherheit: die Versicherungspolice zeigen lassen und diese auf ihre Gültigkeit überprüfen.

 

Private Helfer

In der Regel haften freiwillige Umzugshelfer nicht für Schäden. Der Grund: Es handelt sich dabei um „Gefälligkeitsschäden“, die infolge von einem unentgeltlichen Freundschaftsdienst entstanden sind. Diese Schäden sind vor dem Gesetz besonders geschützt. Selbst die Haftpflichtversicherung zahlt in diesem Fall nicht. Damit dieses Risiko aus dem Weg geräumt wird, ist es notwendig, mit den Helfern einen Vertrag abzuschließen, der sie zur Haftung verpflichtet. Die privaten Umzugshelfer müssen dann in ihrer Versicherung die Gefälligkeitsschäden in ihre Haftpflichtversicherung aufnehmen.

Umzug mit Freunden

Professionelle Umzugshelfer von Umzugsunternehmen

In der Regel haften Umzugsunternehmen für alle Schäden, die entstehen, während der Umzug von ihnen ausgeführt wird. Dies gilt für Schäden im Treppenhaus und in der Wohnung. Allerdings ist die Haftung auf einem Betrag von 620 Euro pro Kubikmeter umzugsgut (§ 451 e HGB) begrenzt. Der professionelle Möbelpacker muss Sie darauf hinweisen und ebenfalls darauf ess es einige Dinge gibt, die von der Haftung ausgeschlossen sind, wie lebende Tiere oder Antiquitäten.

 

Am besten die Kisten von den Profis packen lassen. Denn geht dann etwas zu Bruch, stellt sich nicht die Frage, ob das Umzugsgut nicht gut genug verpackt war und Sie selbst daran schuld sind. In dem Fall zahlt das Umzugsunternehmen nicht.

Trinkgeld: wie hoch und wann zu zahlen?

Es gibt einen alten Spruch: zuerst die Arbeit, dann das Lob. Erst nach erbrachter Leistung sollten Sie den Umzugshelfern Trinkgeld geben. Um die zehn bis 20 Euro haben sich pro Möbelpacker eingebürgert. Sofern der Umzug sehr aufwendig und kräftezehrend war, ist es angebracht, etwas mehr zu geben. Darüber hinaus gebietet es der Anstand, dass den Helfern Getränke zur Verfügung gestellt werden und am Ende des Umzugs auch etwas zu Essen gereicht wird.

 

Hier finden sie geeignete Möbelpacker

Die Umzugsplanung wird deutlich leichter mit einer Checkliste für den Umzug. Nachfolgende Aufgaben sind grundsätzlich auszuführen und dürfen auf dieser Liste nicht fehlen und dürfen direkt hier abgeschrieben werden:

 

  • Helfer finden
  • Angebote einholen
  • Evtl. Antrag auf Umzugskosten stellen
  • Für Verpflegung sorgen
  • Das Umzugsgut koordinieren

 

Sollten Sie bei der Planung Ihres Umzugs auf die Hilfe von Bekannten und Freunden angewiesen sein, aber es ist nicht möglich, sich auf einen einheitlichen Termin zu einigen, ist es empfehlenswert die Option „Selfstorage“ zu nutzen. Geht es in eine neue Stadt, dann kann das erste Team den Hausrat bei einem Dienstleister lagern. Sobald das zweite Team dann zur Verfügung steht, kann dieses beim Umzug in die neue Wohnung helfen und den Hausrat aus dem Lager abholen. In bestimmten Fällen kann ein solches „Selfstorage“ die Organisation des Umzugs erleichtern.

Ist dies nicht möglich und sie stellen sich die Frage, wer Ihnen letztendlich beim Umzug helfen kann, dann ist eine gute Antwort: private Möbelpacker oder ein professionelles Umzugsunternehmen. Private Möbelpacker finden Sie in Jobbörsen, Kleinanzeigen, in den Unis oder bei entsprechenden Agenturen bzw. online Börsen.

 

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Professionelle Umzugshelfer finden Sie hier bei uns. Stellen Sie auf Umzugsrabatt.de eine Anfrage und Sie erhalten innerhalb weniger Minuten bis zu sechs Angebote – ganz kostenlos und unverbindlich. So ist es Ihnen möglich, bis zu 42 Prozent bei Ihrem Umzug zu sparen, da Sie mit einem Formular direkt bei mehreren Top-Umzugsunternehmen aus Ihrer Region ein Angebot einholen.

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Den Umzug mit Möbelpackern – erst planen, dann packen

Wie wird ein Umzugskarton am besten bepackt? Wohin mit Dingen, die nicht mehr benötigt werden? Wie viel kostet der Umzug? Eine Checkliste und die richtige Planung sorgen dafür, dass Sie beim Umzug nicht nur Arbeit einsparen, sondern sich viel Ärger und somit Stress ersparen.

Eine Umzugs Checkliste sollte individuell zusammengestellt werden, aber es gibt dennoch ein Rahmenkorsett für eine solche. So gilt: Erst die neue Wohnung sicher haben (Mietvertrag ist abgeschlossen) und dann die alte Wohnung kündigen. Erst dann werden die Umzugshelfer gesucht und die Angebote der Möbelpacker eingeholt. Dann wird der Umzugstag festgelegt und der Urlaub beantragt.

Alles, was nicht in die neue Wohnung transportiert werden muss, reduziert die Kosten. Daher sollte vor dem Umzug zuerst aussortiert und entsorgt bzw. verschenkt oder verkauft werden. Des Weiteren gilt, die verbleibende Zeit bis zum Umzug genau zu kalkulieren. Rund zwei Monate vor dem Einzug in die neue Wohnung sollten Sie sich um den Strom- bzw. Gasanschluss kümmern.

Einen Monat vor dem Umzug sollte dann der Einrichtungsplan für die neue Wohnung erstellt werden sowie die Liste mit dem gesamten Umzugsgut. Darüber hinaus sollten Türen, Fahrstühle und Treppenhäuser ausgemessen werden. Daneben werden dann Arbeitgeber, Banken, Versicherungen, Finanzamt, GEZ und andere Unternehmen und Organisationen über den Adresswechsel informiert.

Ein paar Tage vor dem Umzug wird dann der Termin zur Wohnungsübergabe mit dem alten Vermieter vereinbart. Bereiten Sie das Übergabeprotokoll vor, übernehmen den Schlüssel für die neue Wohnung und halten dort eventuelle Mängel schriftlich fest. Die Halteverbotszone(n) für den Umzugstag werden von den Umzugsunternehmen beantragt. Ist es ein privat organisierter Umzug mit semi-professionellen Helfern oder studentischen Umzugshelfern, gilt es, diese beim Ordnungsamt frühzeitig zu beantragen.

 

Beim Umzug bares Geld sparen – Spartipps

Wer bereits einmal umgezogen ist, der weiß, dass ein Umzug mit hohen Kosten verbunden sein kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob privat organisiert oder mit einem Umzugsunternehmen. Allerdings ist es möglich, einiges an Geld einzusparen.

Kartons packen

Selbst mit anpacken

Sicherlich übernehmen die professionellen Umzugsunternehmen sowie semi-professionelle Möbelpacker in der Nähe alles aus einer Hand. Das bedeutet, sie kommen ins Haus, verpacken den gesamten Hausrat, laden es in den Transporter und schaffen es in die neue Wohnung, wo dann alles ausgepackt wird. Allerdings ist ein solcher Komplett-Service nicht gerade günstig. Möchten Sie die Kosten für Ihren Umzug niedrig halten, dann packen Sie am besten selbst die Kartons. So wissen sie später genau, wo was ist, sofern die Kartons ordentlich beschriftet wurden.

 

Möbelpacker von der Steuer absetzen

Sofern Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie die Kosten für den Umzug als Werbungskosten von der Steuer absetzen. In diesem Fall gibt es zwei Varianten:

Sie setzen die tatsächlichen Kosten ab, wofür dann jedoch ein Nachweis über die Bezahlung des Service erfolgen (Banküberweisung) und eine ordentliche Rechnung vorliegen muss.

Es wird die Umzugskostenpauschale genutzt. In diesem Fall ist kein Nachweis notwendig. 

Vom Bundesfinanzministerium wird die Pauschale regelmäßig erhöht. Zuletzt kam es am 01. April 2022 zu einer Erhöhung und wer nach diesem Datum umzieht bzw. bereits umgezogen ist, der kann als Single 886 Euro geltend machen, während Paare 1.476 Euro pauschal absetzen können. Hinzu kommt ein Betrag für Kinder oder sonstigen Angehörige von 590 Euro.