Die 14-Tage-Frist: Wann müssen Sie sich ummelden?
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug in die neue Wohnung beim Einwohnermeldeamt ummelden. Maßgeblich ist das Einzugsdatum – nicht der Tag des Mietvertragsbeginns.
Die Frist beginnt am Tag nach dem Einzug. Wenn Sie am 1. März einziehen, müssen Sie sich bis spätestens 15. März ummelden. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.
Achtung
Bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt müssen Sie sich ummelden. Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder keinen neuen Wohnsitz in Deutschland haben.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Personalausweis oder Reisepass (Originale – keine Kopien!)
- Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter oder Eigentümer)
- Meldeschein / Anmeldeformular (im Amt oder vorab online herunterladen)
- Bei Familien: Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde
- Bei Nebenwohnsitz: Angabe des Hauptwohnsitzes
Wohnungsgeberbestätigung – wer stellt sie aus?
Seit 2015 ist die Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung) Pflicht. Ihr Vermieter muss Ihnen innerhalb von 2 Wochen nach Einzug eine solche Bestätigung ausstellen. Bei Eigentumswohnungen bestätigen Sie als Eigentümer selbst.
Die Bestätigung muss Name des Vermieters, Einzugsdatum und die genaue Anschrift enthalten. Viele Hausverwaltungen stellen sie automatisch aus – fragen Sie rechtzeitig nach.
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Angebote anfordernOnline-Ummeldung: Welche Städte bieten es an?
Einige Großstädte bieten inzwischen eine digitale Ummeldung an. Sie benötigen dafür einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und die AusweisApp2.
- Berlin: Online-Ummeldung über berlin.de/buergeramt
- München: Online über muenchen.de (eingeschränkt verfügbar)
- Hamburg: Über hamburg.de/buergerservice
- Köln: Online-Terminbuchung, aber persönliches Erscheinen nötig
- Viele Kommunen: Digitale Optionen im Aufbau – lokales Serviceportal prüfen
Was passiert bei Fristversäumnis?
Wer die 14-Tage-Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann theoretisch bis zu 1.000 € betragen. In der Praxis drücken die meisten Ämter bei einer Verspätung von wenigen Wochen ein Auge zu – eine Garantie dafür gibt es aber nicht.
Unser Rat
Melden Sie sich so schnell wie möglich um. Je länger Sie warten, desto wahrscheinlicher wird ein Bußgeld. Viele Ämter bieten Online-Terminbuchung an – so vermeiden Sie lange Wartezeiten.
Zweitwohnsitz anmelden: Wann ist das nötig?
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung nutzen – z. B. wegen Studium, Arbeitspendeln oder Wochenendbeziehung – müssen Sie diese als Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) anmelden. Auch hier gilt die 14-Tage-Frist.
Haupt- vs. Nebenwohnsitz: Was ist der Unterschied?
Ihr Hauptwohnsitz ist die Wohnung, in der Sie sich überwiegend aufhalten (§ 22 BMG). Alle weiteren Wohnungen gelten als Nebenwohnsitz. Die Unterscheidung ist wichtig, denn:
- Wahlrecht: Sie dürfen nur am Hauptwohnsitz wählen (Kommunal- und Landtagswahlen)
- KFZ-Zulassung: Ihr Auto muss am Hauptwohnsitz zugelassen sein
- Steuererklärung: Das zuständige Finanzamt richtet sich nach dem Hauptwohnsitz
- Rundfunkbeitrag: Wird pro Wohnung fällig – auch für den Nebenwohnsitz
- Kindergeld / Elterngeld: Auszahlung erfolgt über die Familienkasse am Hauptwohnsitz
Gut zu wissen
Verheiratete Paare müssen laut Melderecht einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben. Bei getrennt lebenden Ehepartnern kann die jeweils bewohnte Wohnung als Hauptwohnsitz gelten.
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Angebote anfordernNebenwohnsitzsteuer (Zweitwohnungsteuer): Was kostet der Zweitwohnsitz?
Viele deutsche Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer (auch Nebenwohnsitzsteuer). Die Höhe variiert erheblich:
| Stadt | Steuersatz | Beispiel (Kaltmiete 500 €/Monat) |
|---|---|---|
| München | 18 % der Jahresnettokaltmiete | 1.080 €/Jahr |
| Berlin | 15 % der Jahresnettokaltmiete | 900 €/Jahr |
| Hamburg | 8 % der Jahresnettokaltmiete | 480 €/Jahr |
| Köln | 10 % der Jahresnettokaltmiete | 600 €/Jahr |
| Frankfurt | 10 % der Jahresnettokaltmiete | 600 €/Jahr |
| Freiburg | 12 % der Jahresnettokaltmiete | 720 €/Jahr |
| Dortmund | Keine Zweitwohnungsteuer | 0 € |
Wer kann sich befreien lassen?
- Verheiratete, die aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine Zweitwohnung halten (bei Hauptwohnsitz in anderer Stadt)
- Personen mit geringem Einkommen (je nach Kommune)
- Studierende, wenn die Wohnung am Studienort als Hauptwohnsitz gemeldet wird (dann entfällt der Zweitwohnsitz)
Spartipp
Prüfen Sie, ob es günstiger ist, Ihren Hauptwohnsitz an den Ort zu verlegen, an dem die Zweitwohnungsteuer fällig wird. In München sparen Sie so bis zu 1.080 €/Jahr. Beruflich bedingte Zweitwohnungskosten können Sie zudem als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen.
Sonderfälle beim Ummelden
Umzug ins Ausland
Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich beim bisherigen Einwohnermeldeamt abmelden – frühestens 1 Woche vor Auszug, spätestens 2 Wochen danach. Eine Anmeldung im Zielland ist separat erforderlich.
Umzug innerhalb derselben Stadt
Auch bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt ist eine Ummeldung Pflicht. Sie melden sich nicht ab und wieder an, sondern melden Ihre Adressänderung – mit denselben Unterlagen und derselben 14-Tage-Frist.
Ummeldung für Kinder
Kinder unter 16 Jahren werden automatisch mit den Eltern umgemeldet. Jugendliche ab 16 können sich selbst ummelden. Bringen Sie Geburtsurkunden und bei getrennt lebenden Eltern die Sorgerechtserklärung mit.
WG-Einzug / Wohnung teilen
Bei WG-Einzug benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung vom Hauptmieter oder direkt vom Vermieter. Jeder Mitbewohner meldet sich einzeln an.
Wohnsitzlose / Obdachlose
Wer keinen festen Wohnsitz hat, kann sich bei der zuständigen Meldebehörde als ‚ohne festen Wohnsitz' (ofW) melden. Dies ist wichtig, um weiterhin Sozialleistungen beantragen zu können.
Checkliste: Was Sie nach der Ummeldung noch erledigen müssen
Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist nur der erste Schritt. Vergessen Sie nicht, auch diese Stellen über Ihre neue Adresse zu informieren:
- Arbeitgeber / Personalabteilung
- Bank und Kreditkartenanbieter
- Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, KFZ, Krankenversicherung)
- Finanzamt (wird bei Ummeldung oft automatisch informiert)
- KFZ-Zulassungsstelle (Fahrzeugschein ändern lassen – innerhalb desselben Zulassungsbezirks nicht nötig)
- GEZ / Rundfunkbeitrag
- Telefon- und Internetanbieter
- Strom- und Gasversorger
- Zeitschriften-Abos und Online-Shops
- Vereine und Mitgliedschaften
Zeitspartipp
Richten Sie parallel zur Ummeldung einen Nachsendeauftrag bei der Post ein (28,90 € für 12 Monate). So erreicht Sie Post an die alte Adresse noch bis zu einem Jahr lang.