Recht & Behörden 📅 Februar 2026 8 Min. Lesezeit

Ummeldung nach Umzug: Fristen, Unterlagen, Zweitwohnsitz & Ablauf

Ummeldung nach Umzug – Wohnsitz ummelden im Bürgerbüro

Die 14-Tage-Frist: Wann müssen Sie sich ummelden?

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug in die neue Wohnung beim Einwohnermeldeamt ummelden. Maßgeblich ist das Einzugsdatum – nicht der Tag des Mietvertragsbeginns.

Die Frist beginnt am Tag nach dem Einzug. Wenn Sie am 1. März einziehen, müssen Sie sich bis spätestens 15. März ummelden. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Achtung

Bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt müssen Sie sich ummelden. Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder keinen neuen Wohnsitz in Deutschland haben.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Personalausweis oder Reisepass (Originale – keine Kopien!)
  • Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter oder Eigentümer)
  • Meldeschein / Anmeldeformular (im Amt oder vorab online herunterladen)
  • Bei Familien: Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde
  • Bei Nebenwohnsitz: Angabe des Hauptwohnsitzes

Wohnungsgeberbestätigung – wer stellt sie aus?

Seit 2015 ist die Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung) Pflicht. Ihr Vermieter muss Ihnen innerhalb von 2 Wochen nach Einzug eine solche Bestätigung ausstellen. Bei Eigentumswohnungen bestätigen Sie als Eigentümer selbst.

Die Bestätigung muss Name des Vermieters, Einzugsdatum und die genaue Anschrift enthalten. Viele Hausverwaltungen stellen sie automatisch aus – fragen Sie rechtzeitig nach.

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Online-Ummeldung: Welche Städte bieten es an?

Einige Großstädte bieten inzwischen eine digitale Ummeldung an. Sie benötigen dafür einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und die AusweisApp2.

  • Berlin: Online-Ummeldung über berlin.de/buergeramt
  • München: Online über muenchen.de (eingeschränkt verfügbar)
  • Hamburg: Über hamburg.de/buergerservice
  • Köln: Online-Terminbuchung, aber persönliches Erscheinen nötig
  • Viele Kommunen: Digitale Optionen im Aufbau – lokales Serviceportal prüfen

Was passiert bei Fristversäumnis?

Wer die 14-Tage-Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann theoretisch bis zu 1.000 € betragen. In der Praxis drücken die meisten Ämter bei einer Verspätung von wenigen Wochen ein Auge zu – eine Garantie dafür gibt es aber nicht.

Unser Rat

Melden Sie sich so schnell wie möglich um. Je länger Sie warten, desto wahrscheinlicher wird ein Bußgeld. Viele Ämter bieten Online-Terminbuchung an – so vermeiden Sie lange Wartezeiten.

Zweitwohnsitz anmelden: Wann ist das nötig?

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung nutzen – z. B. wegen Studium, Arbeitspendeln oder Wochenendbeziehung – müssen Sie diese als Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) anmelden. Auch hier gilt die 14-Tage-Frist.

Haupt- vs. Nebenwohnsitz: Was ist der Unterschied?

Ihr Hauptwohnsitz ist die Wohnung, in der Sie sich überwiegend aufhalten (§ 22 BMG). Alle weiteren Wohnungen gelten als Nebenwohnsitz. Die Unterscheidung ist wichtig, denn:

  • Wahlrecht: Sie dürfen nur am Hauptwohnsitz wählen (Kommunal- und Landtagswahlen)
  • KFZ-Zulassung: Ihr Auto muss am Hauptwohnsitz zugelassen sein
  • Steuererklärung: Das zuständige Finanzamt richtet sich nach dem Hauptwohnsitz
  • Rundfunkbeitrag: Wird pro Wohnung fällig – auch für den Nebenwohnsitz
  • Kindergeld / Elterngeld: Auszahlung erfolgt über die Familienkasse am Hauptwohnsitz

Gut zu wissen

Verheiratete Paare müssen laut Melderecht einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben. Bei getrennt lebenden Ehepartnern kann die jeweils bewohnte Wohnung als Hauptwohnsitz gelten.

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Nebenwohnsitzsteuer (Zweitwohnungsteuer): Was kostet der Zweitwohnsitz?

Viele deutsche Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer (auch Nebenwohnsitzsteuer). Die Höhe variiert erheblich:

StadtSteuersatzBeispiel (Kaltmiete 500 €/Monat)
München18 % der Jahresnettokaltmiete1.080 €/Jahr
Berlin15 % der Jahresnettokaltmiete900 €/Jahr
Hamburg8 % der Jahresnettokaltmiete480 €/Jahr
Köln10 % der Jahresnettokaltmiete600 €/Jahr
Frankfurt10 % der Jahresnettokaltmiete600 €/Jahr
Freiburg12 % der Jahresnettokaltmiete720 €/Jahr
DortmundKeine Zweitwohnungsteuer0 €

Wer kann sich befreien lassen?

  • Verheiratete, die aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine Zweitwohnung halten (bei Hauptwohnsitz in anderer Stadt)
  • Personen mit geringem Einkommen (je nach Kommune)
  • Studierende, wenn die Wohnung am Studienort als Hauptwohnsitz gemeldet wird (dann entfällt der Zweitwohnsitz)

Spartipp

Prüfen Sie, ob es günstiger ist, Ihren Hauptwohnsitz an den Ort zu verlegen, an dem die Zweitwohnungsteuer fällig wird. In München sparen Sie so bis zu 1.080 €/Jahr. Beruflich bedingte Zweitwohnungskosten können Sie zudem als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen.

Sonderfälle beim Ummelden

Umzug ins Ausland

Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich beim bisherigen Einwohnermeldeamt abmelden – frühestens 1 Woche vor Auszug, spätestens 2 Wochen danach. Eine Anmeldung im Zielland ist separat erforderlich.

Umzug innerhalb derselben Stadt

Auch bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt ist eine Ummeldung Pflicht. Sie melden sich nicht ab und wieder an, sondern melden Ihre Adressänderung – mit denselben Unterlagen und derselben 14-Tage-Frist.

Ummeldung für Kinder

Kinder unter 16 Jahren werden automatisch mit den Eltern umgemeldet. Jugendliche ab 16 können sich selbst ummelden. Bringen Sie Geburtsurkunden und bei getrennt lebenden Eltern die Sorgerechtserklärung mit.

WG-Einzug / Wohnung teilen

Bei WG-Einzug benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung vom Hauptmieter oder direkt vom Vermieter. Jeder Mitbewohner meldet sich einzeln an.

Wohnsitzlose / Obdachlose

Wer keinen festen Wohnsitz hat, kann sich bei der zuständigen Meldebehörde als ‚ohne festen Wohnsitz' (ofW) melden. Dies ist wichtig, um weiterhin Sozialleistungen beantragen zu können.

Checkliste: Was Sie nach der Ummeldung noch erledigen müssen

Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist nur der erste Schritt. Vergessen Sie nicht, auch diese Stellen über Ihre neue Adresse zu informieren:

  • Arbeitgeber / Personalabteilung
  • Bank und Kreditkartenanbieter
  • Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, KFZ, Krankenversicherung)
  • Finanzamt (wird bei Ummeldung oft automatisch informiert)
  • KFZ-Zulassungsstelle (Fahrzeugschein ändern lassen – innerhalb desselben Zulassungsbezirks nicht nötig)
  • GEZ / Rundfunkbeitrag
  • Telefon- und Internetanbieter
  • Strom- und Gasversorger
  • Zeitschriften-Abos und Online-Shops
  • Vereine und Mitgliedschaften

Zeitspartipp

Richten Sie parallel zur Ummeldung einen Nachsendeauftrag bei der Post ein (28,90 € für 12 Monate). So erreicht Sie Post an die alte Adresse noch bis zu einem Jahr lang.

David Müller – Gründer von Umzugsrabatt.de

Autor

David Müller

Gründer von Umzugsrabatt.de und Experte für den Umzugsmarkt seit 2014. Bekannt aus SAT.1 „Akte" als Verbraucherschützer gegen Umzugsbetrug.

In vielen Großstädten ist die Online-Ummeldung möglich. Vergleichen Sie Umzugspreise für Ihren Wohnortwechsel:

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für die Ummeldung?
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt ummelden. Die Frist beginnt am Tag nach dem Einzug.
Was passiert, wenn ich die Ummeldefrist versäume?
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 € betragen. In der Praxis drücken die meisten Ämter bei wenigen Wochen Verspätung ein Auge zu.
Kann ich mich online ummelden?
Einige Großstädte wie Berlin, München und Hamburg bieten eine Online-Ummeldung an. Sie benötigen dafür einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID).
Brauche ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
Ja, seit 2015 ist sie Pflicht. Ihr Vermieter muss Ihnen die Bestätigung innerhalb von 2 Wochen nach Einzug ausstellen. Ohne sie können Sie sich nicht ummelden.
Muss ich einen Zweitwohnsitz anmelden?
Ja, jede weitere Wohnung neben Ihrem Hauptwohnsitz muss als Nebenwohnsitz gemeldet werden – ebenfalls innerhalb von 14 Tagen. Viele Städte erheben zusätzlich eine Zweitwohnungsteuer von 8–18 % der Jahresnettokaltmiete.
Wie kann ich die Zweitwohnungsteuer vermeiden?
Sie können entweder den Hauptwohnsitz an den Ort des Zweitwohnsitzes verlegen oder – bei beruflich bedingtem Zweitwohnsitz – die Kosten als doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen. Verheiratete können sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen.

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