Planung & Organisation 📅 März 2026 10 Min. Lesezeit

Verträge kündigen & ummelden beim Umzug: Strom, Gas, Internet, GEZ & mehr

Verträge ummelden beim Umzug – Mann organisiert Vertragsunterlagen am Laptop zwischen Umzugskartons

Welche Verträge muss ich beim Umzug ummelden?

Beim Umzug müssen Sie zahlreiche Verträge kündigen, ummelden oder auf die neue Adresse übertragen. Wer das vergisst, zahlt doppelt oder verliert den Versicherungsschutz. Im Schnitt hat ein deutscher Haushalt 15–20 laufende Verträge, die beim Umzug angepasst werden müssen.

KategorieVerträgeAktion
EnergieStrom, Gas, FernwärmeKündigen oder ummelden
KommunikationInternet, Telefon, MobilfunkSonderkündigungsrecht prüfen
MedienGEZ/Rundfunkbeitrag, StreamingUmmelden / Adresse ändern
VersicherungenHausrat, Haftpflicht, KFZAdresse ändern
BehördenFinanzamt, Kfz-Zulassung, KindergeldUmmelden
SonstigesFitnessstudio, Zeitschriften, VereineSonderkündigungsrecht prüfen

Zeitplan

Beginnen Sie mindestens 6 Wochen vor dem Umzug mit den Kündigungen und Ummeldungen. Manche Verträge haben Kündigungsfristen von 4–6 Wochen.

Strom und Gas: Kündigen, ummelden oder wechseln?

Beim Strom- und Gasvertrag haben Sie beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht – unabhängig von der regulären Vertragslaufzeit. Das ist Ihre Chance, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln und mehrere Hundert Euro pro Jahr zu sparen.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

  • Kann Ihr aktueller Anbieter die neue Adresse nicht beliefern, dürfen Sie mit einer Frist von 2 Wochen kündigen (§ 41b EnWG)
  • Beliefert der Anbieter auch die neue Adresse, läuft der Vertrag meist weiter – Sie können ihn aber mitnehmen
  • Bei der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen
  • Informieren Sie den Anbieter spätestens 6 Wochen vor dem Umzug schriftlich

So gehen Sie vor

  • Zählerstände am Umzugstag ablesen und fotografieren (alte und neue Wohnung)
  • Alten Anbieter über den Umzug informieren mit neuem Einzugsdatum
  • Preise vergleichen: Oft lohnt sich ein Anbieterwechsel mit Neukundenbonus
  • Neuen Vertrag rechtzeitig abschließen, damit Sie nicht in die teure Grundversorgung fallen

Grundversorgung vermeiden

Ohne aktiven Vertrag landen Sie automatisch in der Grundversorgung – das ist oft 30–50 % teurer als ein normaler Tarif. Schließen Sie den neuen Vertrag spätestens 2 Wochen vor dem Einzug ab.

Internet und Telefon: Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Seit der TKG-Novelle 2021 haben Sie beim Umzug deutlich bessere Rechte gegenüber Ihrem Internetanbieter. Was viele nicht wissen: Sie können unter bestimmten Bedingungen sofort kündigen.

Ihre Rechte beim Internet-Umzug

  • Kann der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit 1 Monat Frist
  • Der Umzug selbst verlängert die Mindestvertragslaufzeit nicht
  • Der Anbieter darf für den Umzug keine Bereitstellungsgebühr verlangen, wenn Sie mindestens 3 Monate vor dem Umzug informieren
  • Bietet der Anbieter am neuen Wohnort einen teureren Tarif an, müssen Sie diesen nicht akzeptieren
SituationIhr RechtFrist
Anbieter liefert am neuen OrtVertrag läuft weiter, Umzug kostenlos3 Monate vorher informieren
Anbieter liefert nichtSonderkündigung möglich1 Monat Kündigungsfrist
Nur teurerer Tarif verfügbarSonderkündigung möglich1 Monat Kündigungsfrist
Anbieter verzögert Umschaltung > 1 TagEntschädigung: 10 €/Tag ab Tag 2Automatisch

Umzug als Wechselchance

Vergleichen Sie vor dem Umzug die Internetanbieter am neuen Wohnort. Oft gibt es attraktive Neukundenangebote mit 12 Monaten Rabatt. Glasfaser-Verfügbarkeit am neuen Standort prüfen!

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GEZ / Rundfunkbeitrag beim Umzug ummelden

Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich GEZ) wird pro Wohnung erhoben – nicht pro Person. Beim Umzug müssen Sie Ihre Beitragsnummer auf die neue Adresse ummelden.

Drei Szenarien beim Umzug

  • Allein umziehen: Adresse online unter rundfunkbeitrag.de ändern – der Beitrag läuft weiter
  • In eine WG oder zum Partner ziehen: Wenn dort bereits ein Beitragszahler wohnt, können Sie Ihr Konto abmelden – Sie zahlen dann nicht doppelt
  • Aus einer WG ausziehen in eigene Wohnung: Neue Wohnung anmelden, altes Konto ggf. von Mitbewohnern übernehmen lassen

Die Ummeldung ist kostenlos und innerhalb von 1 Monat nach dem Umzug zu erledigen. Am einfachsten geht es online über das Serviceportal des Beitragsservice.

Doppelzahlung vermeiden

Ziehen Sie zu jemandem, der bereits zahlt? Dann melden Sie Ihr eigenes Konto ab und geben die Beitragsnummer des Partners/Mitbewohners an. Sie sparen 18,36 € pro Monat.

Versicherungen beim Umzug: Was Sie anpassen müssen

Versicherungen vergessen viele beim Umzug – dabei kann eine fehlende Adressänderung im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Diese Versicherungen müssen Sie informieren:

VersicherungAktionWichtig zu wissen
HausratversicherungAdresse ändern, Wohnfläche anpassenNeue Wohnfläche kann Beitrag ändern; bei Umzug 2 Monate Doppelschutz
PrivathaftpflichtAdressänderung meldenSchutz bleibt bestehen, nur Adresse aktualisieren
Kfz-VersicherungNeue Adresse und ggf. neuen Stellplatz meldenRegionalklasse ändert sich – kann günstiger oder teurer werden
RechtsschutzAdressänderungMietrechtsschutz prüfen, falls im neuen Mietvertrag nötig
BerufsunfähigkeitAdressänderungNur informieren, keine Änderung nötig

Hausratversicherung anpassen

Die Hausratversicherung richtet sich nach der Wohnfläche. Ist die neue Wohnung größer, müssen Sie die Versicherungssumme erhöhen – sonst sind Sie im Schadensfall unterversichert.

Behörden und Finanzamt: Pflicht-Ummeldungen

Neben der Wohnsitz-Ummeldung beim Einwohnermeldeamt gibt es weitere Behörden, die Sie über Ihren Umzug informieren müssen:

  • Einwohnermeldeamt: Ummeldung innerhalb von 14 Tagen (Pflicht!)
  • Finanzamt: Wird automatisch über die Ummeldung informiert – bei Selbstständigen: neues Finanzamt schriftlich informieren
  • Kfz-Zulassungsstelle: Fahrzeug innerhalb von 2 Wochen ummelden, neue Kennzeichen sind seit 2015 nicht mehr nötig
  • Kindergeldkasse / Familienkasse: Adressänderung melden, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden
  • Elterngeldstelle: Falls Sie aktuell Elterngeld beziehen
  • BAföG-Amt: Adressänderung und ggf. Zuständigkeitswechsel melden
  • Arbeitgeber: Neue Adresse für Lohnsteuer und Sozialversicherung

Automatische Weitergabe

Das Einwohnermeldeamt informiert automatisch: Finanzamt, Rentenversicherung, Bundeszentralregister und Bundeswehr (Wehrpflichtige). An alle anderen Stellen müssen Sie sich selbst wenden.

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Sonderkündigungsrecht beim Umzug: Diese Verträge können Sie sofort kündigen

Der Umzug ist eine der wenigen Situationen, in denen Sie viele langfristige Verträge vorzeitig kündigen können. Nutzen Sie diese Chance konsequent:

VertragSonderkündigung möglich?Bedingung
Strom/GasJaAnbieter kann neue Adresse nicht beliefern
Internet/TelefonJaLeistung am neuen Ort nicht verfügbar oder nur teurer
FitnessstudioJa (oft)Kein Studio im Umkreis von 15–20 km am neuen Wohnort
ZeitungsaboJaZustellung am neuen Wohnort nicht möglich
KabelfernsehenNein (meist)Nur wenn Anbieter am neuen Ort nicht liefern kann
MobilfunkNeinKein ortsgebundener Vertrag
Streaming (Netflix etc.)NeinOrtsunabhängig nutzbar

Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht müssen Sie aktiv geltend machen. Schreiben Sie dem Anbieter, dass Sie aufgrund eines Umzugs von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, und legen Sie einen Nachweis bei (z. B. Mietvertrag oder Meldebestätigung).

Fitnessstudio kündigen

Viele Fitnessstudios erkennen ein Sonderkündigungsrecht an, wenn das nächste Studio der gleichen Kette mehr als 15–20 km von der neuen Wohnung entfernt ist. Prüfen Sie die AGB und legen Sie einen Umzugsnachweis bei.

Komplette Checkliste: Alle Verträge beim Umzug

Damit Sie nichts vergessen, hier die vollständige Checkliste aller Verträge und Stellen, die beim Umzug informiert werden müssen:

6 Wochen vor dem Umzug

  • Strom- und Gasanbieter informieren oder kündigen
  • Internetanbieter über Umzug informieren
  • Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Kfz) Adresse ändern
  • Fitnessstudio und Vereinsmitgliedschaften prüfen

2 Wochen vor dem Umzug

  • Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
  • Bank und Kreditkartenanbieter informieren
  • Zeitschriften- und Zeitungsabos ummelden
  • Streaming-Dienste und Online-Shops Adresse ändern

Nach dem Umzug

  • Einwohnermeldeamt: Ummeldung innerhalb von 14 Tagen
  • Kfz-Zulassungsstelle: Fahrzeug ummelden
  • GEZ/Rundfunkbeitrag ummelden
  • Arbeitgeber neue Adresse mitteilen
  • Kindergeldkasse und Familienkasse informieren
  • Hundesteuer an- und abmelden

Digital erledigen

Die meisten Adressänderungen können Sie heute online erledigen. Planen Sie einen „Vertrags-Abend“ ein und arbeiten Sie die Liste systematisch ab – das spart viele Telefonate.

David Müller – Gründer von Umzugsrabatt.de

Autor

David Müller

Gründer von Umzugsrabatt.de und Experte für den Umzugsmarkt seit 2014. Bekannt aus SAT.1 „Akte" als Verbraucherschützer gegen Umzugsbetrug.

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Häufige Fragen

Welche Verträge muss ich beim Umzug kündigen?
Prüfen Sie alle ortsgebundenen Verträge: Strom, Gas, Internet, Kabelfernsehen, Fitnessstudio und Zeitungsabos. Bei vielen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Leistung am neuen Wohnort nicht verfügbar ist.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug?
Ja, bei vielen Verträgen. Strom und Gas können Sie mit 2 Wochen Frist kündigen, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht liefert. Beim Internet gilt 1 Monat Frist, wenn die Leistung nicht verfügbar ist. Fitnessstudios akzeptieren oft eine Kündigung, wenn kein Studio im Umkreis von 15–20 km liegt.
Muss ich den Rundfunkbeitrag (GEZ) beim Umzug ummelden?
Ja, melden Sie Ihre neue Adresse innerhalb eines Monats beim Beitragsservice an. Ziehen Sie zu jemandem, der bereits zahlt, können Sie Ihr Konto abmelden und sparen 18,36 € monatlich.
Was passiert, wenn ich keinen neuen Stromvertrag abschließe?
Sie fallen automatisch in die Grundversorgung des lokalen Anbieters. Diese ist in der Regel 30–50 % teurer als ein regulärer Tarif. Schließen Sie den neuen Vertrag spätestens 2 Wochen vor dem Einzug ab.
Muss ich meine Versicherungen beim Umzug informieren?
Ja, insbesondere die Hausratversicherung (Wohnfläche anpassen!), Kfz-Versicherung (Regionalklasse ändert sich) und Haftpflichtversicherung. Eine fehlende Adressänderung kann im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

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