Welche Verträge muss ich beim Umzug ummelden?
Beim Umzug müssen Sie zahlreiche Verträge kündigen, ummelden oder auf die neue Adresse übertragen. Wer das vergisst, zahlt doppelt oder verliert den Versicherungsschutz. Im Schnitt hat ein deutscher Haushalt 15–20 laufende Verträge, die beim Umzug angepasst werden müssen.
| Kategorie | Verträge | Aktion |
|---|---|---|
| Energie | Strom, Gas, Fernwärme | Kündigen oder ummelden |
| Kommunikation | Internet, Telefon, Mobilfunk | Sonderkündigungsrecht prüfen |
| Medien | GEZ/Rundfunkbeitrag, Streaming | Ummelden / Adresse ändern |
| Versicherungen | Hausrat, Haftpflicht, KFZ | Adresse ändern |
| Behörden | Finanzamt, Kfz-Zulassung, Kindergeld | Ummelden |
| Sonstiges | Fitnessstudio, Zeitschriften, Vereine | Sonderkündigungsrecht prüfen |
Zeitplan
Beginnen Sie mindestens 6 Wochen vor dem Umzug mit den Kündigungen und Ummeldungen. Manche Verträge haben Kündigungsfristen von 4–6 Wochen.
Strom und Gas: Kündigen, ummelden oder wechseln?
Beim Strom- und Gasvertrag haben Sie beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht – unabhängig von der regulären Vertragslaufzeit. Das ist Ihre Chance, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln und mehrere Hundert Euro pro Jahr zu sparen.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug
- Kann Ihr aktueller Anbieter die neue Adresse nicht beliefern, dürfen Sie mit einer Frist von 2 Wochen kündigen (§ 41b EnWG)
- Beliefert der Anbieter auch die neue Adresse, läuft der Vertrag meist weiter – Sie können ihn aber mitnehmen
- Bei der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen
- Informieren Sie den Anbieter spätestens 6 Wochen vor dem Umzug schriftlich
So gehen Sie vor
- Zählerstände am Umzugstag ablesen und fotografieren (alte und neue Wohnung)
- Alten Anbieter über den Umzug informieren mit neuem Einzugsdatum
- Preise vergleichen: Oft lohnt sich ein Anbieterwechsel mit Neukundenbonus
- Neuen Vertrag rechtzeitig abschließen, damit Sie nicht in die teure Grundversorgung fallen
Grundversorgung vermeiden
Ohne aktiven Vertrag landen Sie automatisch in der Grundversorgung – das ist oft 30–50 % teurer als ein normaler Tarif. Schließen Sie den neuen Vertrag spätestens 2 Wochen vor dem Einzug ab.
Internet und Telefon: Sonderkündigungsrecht beim Umzug
Seit der TKG-Novelle 2021 haben Sie beim Umzug deutlich bessere Rechte gegenüber Ihrem Internetanbieter. Was viele nicht wissen: Sie können unter bestimmten Bedingungen sofort kündigen.
Ihre Rechte beim Internet-Umzug
- Kann der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit 1 Monat Frist
- Der Umzug selbst verlängert die Mindestvertragslaufzeit nicht
- Der Anbieter darf für den Umzug keine Bereitstellungsgebühr verlangen, wenn Sie mindestens 3 Monate vor dem Umzug informieren
- Bietet der Anbieter am neuen Wohnort einen teureren Tarif an, müssen Sie diesen nicht akzeptieren
| Situation | Ihr Recht | Frist |
|---|---|---|
| Anbieter liefert am neuen Ort | Vertrag läuft weiter, Umzug kostenlos | 3 Monate vorher informieren |
| Anbieter liefert nicht | Sonderkündigung möglich | 1 Monat Kündigungsfrist |
| Nur teurerer Tarif verfügbar | Sonderkündigung möglich | 1 Monat Kündigungsfrist |
| Anbieter verzögert Umschaltung > 1 Tag | Entschädigung: 10 €/Tag ab Tag 2 | Automatisch |
Umzug als Wechselchance
Vergleichen Sie vor dem Umzug die Internetanbieter am neuen Wohnort. Oft gibt es attraktive Neukundenangebote mit 12 Monaten Rabatt. Glasfaser-Verfügbarkeit am neuen Standort prüfen!
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Angebote anfordernGEZ / Rundfunkbeitrag beim Umzug ummelden
Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich GEZ) wird pro Wohnung erhoben – nicht pro Person. Beim Umzug müssen Sie Ihre Beitragsnummer auf die neue Adresse ummelden.
Drei Szenarien beim Umzug
- Allein umziehen: Adresse online unter rundfunkbeitrag.de ändern – der Beitrag läuft weiter
- In eine WG oder zum Partner ziehen: Wenn dort bereits ein Beitragszahler wohnt, können Sie Ihr Konto abmelden – Sie zahlen dann nicht doppelt
- Aus einer WG ausziehen in eigene Wohnung: Neue Wohnung anmelden, altes Konto ggf. von Mitbewohnern übernehmen lassen
Die Ummeldung ist kostenlos und innerhalb von 1 Monat nach dem Umzug zu erledigen. Am einfachsten geht es online über das Serviceportal des Beitragsservice.
Doppelzahlung vermeiden
Ziehen Sie zu jemandem, der bereits zahlt? Dann melden Sie Ihr eigenes Konto ab und geben die Beitragsnummer des Partners/Mitbewohners an. Sie sparen 18,36 € pro Monat.
Versicherungen beim Umzug: Was Sie anpassen müssen
Versicherungen vergessen viele beim Umzug – dabei kann eine fehlende Adressänderung im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Diese Versicherungen müssen Sie informieren:
| Versicherung | Aktion | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|
| Hausratversicherung | Adresse ändern, Wohnfläche anpassen | Neue Wohnfläche kann Beitrag ändern; bei Umzug 2 Monate Doppelschutz |
| Privathaftpflicht | Adressänderung melden | Schutz bleibt bestehen, nur Adresse aktualisieren |
| Kfz-Versicherung | Neue Adresse und ggf. neuen Stellplatz melden | Regionalklasse ändert sich – kann günstiger oder teurer werden |
| Rechtsschutz | Adressänderung | Mietrechtsschutz prüfen, falls im neuen Mietvertrag nötig |
| Berufsunfähigkeit | Adressänderung | Nur informieren, keine Änderung nötig |
Hausratversicherung anpassen
Die Hausratversicherung richtet sich nach der Wohnfläche. Ist die neue Wohnung größer, müssen Sie die Versicherungssumme erhöhen – sonst sind Sie im Schadensfall unterversichert.
Behörden und Finanzamt: Pflicht-Ummeldungen
Neben der Wohnsitz-Ummeldung beim Einwohnermeldeamt gibt es weitere Behörden, die Sie über Ihren Umzug informieren müssen:
- Einwohnermeldeamt: Ummeldung innerhalb von 14 Tagen (Pflicht!)
- Finanzamt: Wird automatisch über die Ummeldung informiert – bei Selbstständigen: neues Finanzamt schriftlich informieren
- Kfz-Zulassungsstelle: Fahrzeug innerhalb von 2 Wochen ummelden, neue Kennzeichen sind seit 2015 nicht mehr nötig
- Kindergeldkasse / Familienkasse: Adressänderung melden, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden
- Elterngeldstelle: Falls Sie aktuell Elterngeld beziehen
- BAföG-Amt: Adressänderung und ggf. Zuständigkeitswechsel melden
- Arbeitgeber: Neue Adresse für Lohnsteuer und Sozialversicherung
Automatische Weitergabe
Das Einwohnermeldeamt informiert automatisch: Finanzamt, Rentenversicherung, Bundeszentralregister und Bundeswehr (Wehrpflichtige). An alle anderen Stellen müssen Sie sich selbst wenden.
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Angebote anfordernSonderkündigungsrecht beim Umzug: Diese Verträge können Sie sofort kündigen
Der Umzug ist eine der wenigen Situationen, in denen Sie viele langfristige Verträge vorzeitig kündigen können. Nutzen Sie diese Chance konsequent:
| Vertrag | Sonderkündigung möglich? | Bedingung |
|---|---|---|
| Strom/Gas | Ja | Anbieter kann neue Adresse nicht beliefern |
| Internet/Telefon | Ja | Leistung am neuen Ort nicht verfügbar oder nur teurer |
| Fitnessstudio | Ja (oft) | Kein Studio im Umkreis von 15–20 km am neuen Wohnort |
| Zeitungsabo | Ja | Zustellung am neuen Wohnort nicht möglich |
| Kabelfernsehen | Nein (meist) | Nur wenn Anbieter am neuen Ort nicht liefern kann |
| Mobilfunk | Nein | Kein ortsgebundener Vertrag |
| Streaming (Netflix etc.) | Nein | Ortsunabhängig nutzbar |
Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht müssen Sie aktiv geltend machen. Schreiben Sie dem Anbieter, dass Sie aufgrund eines Umzugs von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, und legen Sie einen Nachweis bei (z. B. Mietvertrag oder Meldebestätigung).
Fitnessstudio kündigen
Viele Fitnessstudios erkennen ein Sonderkündigungsrecht an, wenn das nächste Studio der gleichen Kette mehr als 15–20 km von der neuen Wohnung entfernt ist. Prüfen Sie die AGB und legen Sie einen Umzugsnachweis bei.
Komplette Checkliste: Alle Verträge beim Umzug
Damit Sie nichts vergessen, hier die vollständige Checkliste aller Verträge und Stellen, die beim Umzug informiert werden müssen:
6 Wochen vor dem Umzug
- Strom- und Gasanbieter informieren oder kündigen
- Internetanbieter über Umzug informieren
- Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Kfz) Adresse ändern
- Fitnessstudio und Vereinsmitgliedschaften prüfen
2 Wochen vor dem Umzug
- Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
- Bank und Kreditkartenanbieter informieren
- Zeitschriften- und Zeitungsabos ummelden
- Streaming-Dienste und Online-Shops Adresse ändern
Nach dem Umzug
- Einwohnermeldeamt: Ummeldung innerhalb von 14 Tagen
- Kfz-Zulassungsstelle: Fahrzeug ummelden
- GEZ/Rundfunkbeitrag ummelden
- Arbeitgeber neue Adresse mitteilen
- Kindergeldkasse und Familienkasse informieren
- Hundesteuer an- und abmelden
Digital erledigen
Die meisten Adressänderungen können Sie heute online erledigen. Planen Sie einen „Vertrags-Abend“ ein und arbeiten Sie die Liste systematisch ab – das spart viele Telefonate.