Umzugskostenpauschale 2026: Die aktuellen Beträge
Bei einem beruflich bedingten Umzug können Sie die Umzugskostenpauschale nutzen – ohne Einzelnachweise. Die Pauschale deckt sonstige Umzugsauslagen wie Trinkgelder, Einrichtungsänderungen oder Anpassungen in der neuen Wohnung ab.
| Personengruppe | Pauschale 2026 |
|---|---|
| Berechtigte Person (Single) | 964 € |
| Ehepartner / Lebenspartner | + 643 € |
| Jede weitere Person im Haushalt | + 643 € |
Wichtig
Die Pauschale wird regelmäßig angepasst. Zusätzlich zur Pauschale können Sie tatsächliche Transportkosten, Maklergebühren und doppelte Miete separat absetzen.
Beruflich bedingter Umzug vs. privater Umzug
Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich grundlegend je nach Umzugsgrund. Ein beruflich bedingter Umzug bietet deutlich mehr Abzugsmöglichkeiten.
Wann gilt ein Umzug als beruflich bedingt?
- Ihr Arbeitsweg verkürzt sich um mindestens 30 Minuten (einfache Strecke)
- Sie treten eine neue Stelle an einem anderen Ort an
- Sie werden von Ihrem Arbeitgeber versetzt
- Sie kehren aus dem Ausland zurück an Ihren Arbeitsort
- Sie ziehen in oder aus einer Dienstwohnung
Privater Umzug
Auch bei einem rein privaten Umzug können Sie Kosten absetzen – allerdings nur als haushaltsnahe Dienstleistung. Hier sind bis zu 20 % der Arbeitskosten absetzbar, maximal 4.000 € pro Jahr. Materialkosten zählen nicht.
Was können Sie konkret absetzen?
- Transportkosten: Umzugsfirma, Mietwagen, Benzin
- Reisekosten: Fahrten zur Wohnungssuche (Kilometerpauschale: 0,30 €/km)
- Doppelte Miete: Maximal 6 Monate, wenn alter Mietvertrag noch läuft
- Maklergebühren für die Mietwohnung (nicht beim Kauf!)
- Nachhilfe für Kinder: Bis zu 1.286 € pro Kind, wenn der Schulwechsel umzugsbedingt ist
- Herd und Ofen: Falls die neue Wohnung keine Kochmöglichkeit hat
- Umzugskartons und Verpackungsmaterial
Steuer-Tipp
Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf. Bei einem beruflichen Umzug können Sie wählen: Entweder die Pauschale ODER die tatsächlichen Kosten – je nachdem, was höher ist.
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Angebote anfordernUmzug als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen
Selbst wenn Ihr Umzug rein privat motiviert ist, können Sie die Arbeitskosten der Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt erstattet 20 % der Arbeitskosten (ohne Material) – maximal 4.000 € pro Jahr.
Voraussetzung: Die Rechnung muss die Arbeitskosten separat ausweisen und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung!). Achten Sie darauf, dass die Umzugsfirma eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt.
Welche Belege brauchen Sie?
- Rechnung der Umzugsfirma mit ausgewiesenen Arbeitskosten
- Kontoauszug als Zahlungsnachweis (keine Barzahlung!)
- Mietvertrag alt und neu (bei doppelter Miete)
- Arbeitsvertrag oder Versetzungsschreiben (bei beruflichem Umzug)
- Fahrtenbuch oder Kilometeraufstellung für Wohnungsbesichtigungen
- Nachhilfe-Rechnungen (bei schulpflichtigen Kindern)