Umgezogen? Diese Dinge müssen Sie nach dem Umzug ummelden!

Ein Umzug ist Stress und ist dieser endlich über die Bühne gebracht, die Möbel sind aufgebaut und alles steht an seinem Platz, zumindest fürs erste, sodass Sie sich beginnen Zu Hause zu fühlen. Aber damit ist der Umzug noch nicht beendet! Denn es ist notwendig und ein Muss, den neuen Wohnsitz offiziell bekannt zu geben, indem Sie sich nach dem Umzug ummelden. Aber auch Institutionen und Dienstleistern müssen Sie den neuen Wohnsitz mitteilen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie sich beim Bürgeramt der Gemeinde an- und abmelden.
  • Zeitnah sind auch andere Institutionen wie Arbeitsamt, Familienkasse, Versicherungen oder Bafög-Amt über die Adressänderung zu informieren.
  • Bei der Post sorgt ein Nachsendeantrag dafür, dass Briefe und Co zuverlässig an die neue Adresse versandt werden.

Online Ummeldungen nach dem Umzug

Die Ummeldung beim Bürgeramt

Das neue Meldegesetz ist seit dem 01. November 2015 in Kraft. In diesem wird eine Frist von zwei Wochen nach dem Wohnungswechsel gewährt, um sich umzumelden. Aufgepasst, denn sollten Sie sich verspätet ummelden, kann das eine Strafgebühr zur Folge haben. Wie hoch diese ausfällt, das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, doch kann vom Gesetz her bis zu 1.000 Euro betragen und in schweren Fällen sogar höher ausfallen.

Die Wohnung abmelden

Nur dann, wenn Sie ins Ausland ziehen oder von einer Zweit- und eine Hauptwohnung ziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz abmelden. Mittlerweile stellen die meisten Bürgerämter die Formulare online zur Verfügung. Zudem akzeptieren einige Gemeinden auch einen formlosen Brief. Andere hingegen verlangen, dass Sie persönlich erscheinen. Daher sollten Sie sich rechtzeitig über die Regelung bei Ihrer Kommune informieren.

Wohnsitz nach dem Umzug ummelden

Das Gesetz schreibt vor, dass eine Bestätigung des Vermieters beim Bürgeramt vorzulegen ist, wenn Sie sich ummelden. Das nennt sich im Beamtendeutsch „Wohnungsgebungsbestätigung“. Dieses Formular für die Ummeldung wird von den meisten Gemeinden online zum Download bereitgestellt.

Um sich nach dem Umzug ummelden zu können, müssen Sie jedoch persönlich beim Amt erscheinen. Sollten Sie verhindert sein, kann dies auch von einer anderen Person übernommen werden, der Sie eine Vollmacht ausstellen. Ziehen Sie mit dem Ehepartner und Kindern um, ist es ausreichend, wenn eine Person die Ummeldung nach dem Umzug für die gesamte Familie vornimmt.

Neben den Personalausweisen und Reisepässen benötigen Sie für die Ummeldung die Geburtsurkunden der Kinder, die Heiratsurkunde und Wohnungsgeberbestätigung oder den Kaufvertrag der Immobilie.

Grundsätzlich müssen Sie das Ummelde Formular persönlich unterschreiben!

Unterschrift bei der Ummeldung

Der Termin und die Kosten für die Ummeldung

Zumeist ist es in kleineren Städten nicht nötig, dass Sie einen Termin beim Bürgeramt vereinbaren. Anders sieht es in den großen Städten aus, wo ohne Termin gar nichts geht. Die Bürgerämter sind z.B. in München oder Berlin so überlaufen, dass Sie zum Teil Monate auf einen Termin warten müssen.

 

Hinweis!

Vereinbaren Sie online einen Termin, dann gilt dieser als Nachweis, dass Sie Ihre Meldepflicht erfüllt haben!
Ratsam ist es, dass Sie sich rechtzeitig vor dem Termin informieren, welche Bestimmungen am neuen Wohnort zutreffen.
Die meisten Gemeinden verlangen keine Gebühr dafür, dass Sie sich nach dem Umzug ummelden. Allerdings sollen Sie in den größeren Städten eine Gebühr von rund 10 Euro für den Amts Akt einplanen. 


Die Prozeduren für das Ummelden nach dem Umzug wird in jeder Kommune anders geregelt. Ein Anruf oder ein Besuch der lokalen Webseite ist oft ausreichend, um alle Anforderungen in Erfahrung zu bringen.

 

Einen Zweitwohnsitz anmelden – Das gilt zu beachten

Sofern Sie eine Zweitwohnung beziehen, muss diese als Zweitwohnsitz angemeldet werden. Dabei gilt der Ort als Hauptwohnsitz, wo Sie die meiste Zeit verbringen. Achtung! In einigen Städten wird eine Zweitwohnsitzsteuer berechnet, die zwischen 5 und 16 Prozent der Nettokaltmiete pro Jahr beträgt. Meist befreien die Ämter Studenten und Auszubildende von dieser Steuer, sofern Sie über kein eigenes Einkommen verfügen.

 

Firmenumzug – Die benötigten Unterlagen

Sofern Sie mit Ihrem Unternehmen umziehen, müssen Sie sich ebenfalls nach dem Umzug ummelden. Eine einfache Ummeldung nach dem Umzug ist nicht ausreichend, wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, sondern hier sind zwei Behördengänge zu bewältigen:

  • Beim „bisherigen“ Gewerbeamt die Betriebsstätte abmelden.
  • Beim „neuen“ Gewerbeamt die Betriebsstätte anmelden.
  • Je nach Gemeinde kostet die Gewerbeummeldung bzw. das Ab- und Anmelden 15 bis 60 Euro.

Büroumzug

Beim zuständigen Gewerbeamt benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Formular zur Gewerbeanmeldung der zuständigen Gemeinde.
  • Handelsregisterauszug (eingetragene Firma)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung

Scheinwohnsitz anmelden, ist das möglich?

Es ist nicht notwendig den Mietvertrag beim Einwohnermeldeamt vorzulegen, da die Wohnungsgeberbescheinigung ausreicht. Doch damit Sie diese erhalten, ist es natürlich notwendig, dass Sie einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Ob dieser schriftlich oder mündlich vereinbart wurde, dass spielt dabei keine Rolle.

Über einen Wohnsitz an einer bestimmten Adresse zu verfügen, kann viele Vorteile mit sich bringen: ein besserer Schulbezirk, günstigere Steuern oder ein besserer Eindruck auf der Visitenkarte. Auch wenn es noch so verführerisch ist: Es ist verboten, sich an einer Adresse anzumelden, an der Sie nicht wohnen. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Scheinwohnsitz.

Bei der Anmeldung an einem Wohnsitz unter einer falschen Adresse handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann für alle Beteiligten sehr teuer werden. Für die Vermieter sind die Strafen besonders hoch, denn sie stellen eine sogenannte Gefälligkeitsbescheinigung aus. Das bedeutet, dass Sie eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, obwohl sie wissen, dass die betreffende Person nicht unter dieser Adresse wohnt. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld kann eine solche „Briefkastenvermietung“ nach sich ziehen.

Allerdings gibt es nicht nur das Einwohnermeldeamt, sondern eine Menge anderer Stellen, an denen Sie sich nach dem Umzug ummelden müssen. Das beginnt bei der Zulassungsstelle bis hin zum Kreditkartenanbieter. Diese Stellen fragen in der Regel nicht nach einem Nachweis, ob Sie tatsächlich unter der angegebenen Anschrift zu finden sind. Betrüger machen sich diesen Umstand mitunter zunutze. Sollten Sie Post für Personen erhalten, die nicht bei Ihnen wohnen, sollten Sie unverzüglich das Ordnungsamt und die Polizei informieren. Darüber hinaus können Sie die Deutsche Post darauf hinweisen, dass die Person nicht unter Ihrer Adresse zu erreichen ist. So bleibt Ihnen in Zukunft solch lästige Post erspart.

Richterhammer bei Scheinwohnsitz


Um sicherzugehen, dass der Nachmieter nicht versehentlich Alarm schlägt, da er Post für Sie erhält, sollten Sie unbedingt einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post stellen.

Nach dem Umzug ummelden – Wo muss ebenfalls eine Ummeldung erfolgen?

Nicht nur beim Einwohnermeldeamt müssen Sie sich nach dem Umzug ummelden, sondern es gibt noch andere wichtige Institutionen, wo Sie die Adressänderung bekannt geben müssen.

Bei Banken und Sparkassen nach dem Umzug ummelden

Banken und Sparkassen bieten in der Regel einen einfachen Umzugsservice an. In vielen Fällen können Sie diese Dienstleistung sogar problemlos online durchführen. Alternativ kann die Ummeldung mit dem persönlichen Berater besprochen werden. 

Die Ummeldung bei der Zulassungsstelle

Nach einem Umzug sollten Sie Ihre Fahrzeuge schnellstmöglich bei der Zulassungsstelle ummelden. Sofern die Adresse lediglich im gleichen Zulassungsbezirk wechselt, hinterlegen Sie nur die neue Anschrift. Sollten Sie in einen neuen Zulassungsbezirk umziehen, dann benötigen Sie unter Umständen auch neue Kennzeichen.

Folgende Dokumente sind für das Ummelden des Fahrzeugs nach dem Umzug notwendig:

  • Gültige TÜV-Bescheinigung und ASU-Bescheinigung
  • Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (alter Fahrzeugschein) und Teil 2 (alter Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung durch die siebenstellige eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer

Sollten Sie nicht alle nötigen Dokumente mit sich führen, wird der Sachbearbeiter die Abmeldung verweigern.

Termine und Gebühren

Es empfiehlt sich einen Termin zu vereinbaren, damit Sie Wartezeiten vermeiden. Zumeist ist dies in kleineren Gemeinden nicht notwendig, wo Sie versuchen können, die Wohnungs- und Fahrzeugummeldung gleichzeitig durchzuführen. In den Großstädten sollten Sie Ihr Glück nicht auf die Probe stellen und vorausplanen.

Die Gebühren für die Ummeldung ohne Halterwechsel schlägt mit rund 30 Euro zu Buche. Seit 2015 ist es erlaubt, die Nummernschilder nach einem Wohnungswechsel zu behalten, doch sollten Sie anderen zeigen wollen, dass Sie daheim sind, dann sollten die alten Nummernschilder zum Ummelden mitbringen und neue beantragen. In der Regel kostet dies zwischen 10 und 40 Euro. Sofern Sie ein besonderes Nummernschild wünschen, müssen Sie mit weiteren Gebühren rechnen.

 

Beim Finanzamt nach dem Umzug ummelden

Selbst wenn es nicht verpflichtend ist, das Finanzamt über den Umzug zu informieren, so sollten Sie dies dennoch tun. Dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund, dass Sie so Mahnungen vermeiden, die entstehen können, da Sie nicht auf die Post reagieren. Zumeist ist eine kurze E-Mail ausreichend, in der Sie Ihre Steuernummer, die alte und neue Adresse mitteilen. Der Vorteil ist, dass es dann nicht zu einer Verwunderung kommt, wenn Sie Ihren Umzug von der Steuer absetzen.

Finanzamt Ummeldedaten mitteilen

Telefon- und Internetanbieter informieren

Sollte der „alte“ Telefon- und DSL-Anbieter auch am neuen Standort den gleichen Tarif zu identischen Konditionen anbieten, dann ist es problemlos möglich, den aktuellen Vertrag mitzunehmen. Sofern dies nicht der Fall ist, können Sie in der Regel von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

 

Strom-, Gas- und Wasser

Sofern dieses nicht vom Vermieter übernommen wird, sollten Sie die Verträge unbedingt rechtzeitig kündigen, damit Sie nicht im Anschluss den Verbrauch des Nachmieters zahlen. Die Kündigungsfristen belaufen sich je nach Anbieter zwischen zwei Wochen und drei Monaten. Zu beachten ist, dass sich ein Wechsel zu einem neuen Anbieter in die Länge ziehen kann, sollten Sie bei sehr kurzen Kündigungsfristen rund acht Wochen im Voraus bereits mit der Suche beginnen.

Sofern Sie mit Ihrem bisherigen Anbieter zufrieden sind und daher den Anbieter nicht wechseln wollen, kann die Energieversorgung unkompliziert und schnell erfolgen. In dem Fall ist es ausreichend, wenn Sie am Tag des Umzugs die Zählerstände ablesen und diese dem Anbieter samt der neuen Adresse mitteilen.

Bei Strom gelten ähnliche Bedingungen wie bei den Telefon- und DSL-Verträgen. Wird an der neuen Adresse der gleiche Tarif angeboten, dann müssen Sie nicht wechseln, sondern können ganz einfach die neue Adresse online mitteilen.

 

Den Arbeitgeber informieren

Ebenfalls ist es wichtig, den Arbeitgeber, die Berufsschule und den Ausbildungsbetrieb zeitnah über die Adressänderung zu informieren. Der Grund ist, dass sich die Wege ändern und somit die Versicherung in Hinsicht auf Wegeunfall und Fahrtkosten.

 

Die Ummeldung beim Arbeitsamt / Jobcenter

Sofern Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit Leistungen empfangen, sollten Sie sich so früh wie möglich ummelden. Damit vermeiden Sie Sanktionen, wodurch die Leistungszahlungen gekürzt oder sogar ausgesetzt werden. Die Akte wird vom alten Jobcenter automatisch an die neue Stelle weitergeleitet, sofern Sie in einen anderen Bereich umziehen. Eventuell können Sie sogar als Empfänger von Arbeitslosengeld II Ihren Umzug mit Hartz IV finanzieren lassen oder Sie erhalten finanzielle Unterstützung.

 

Eine Checkliste kann hilfreich sein

Es ist viele zu organisieren im Rahmen eines Umzuges. Schnell wird etwas im Umzugsstress vergessen. Damit dies nicht passiert, sollten Sie eine To-Do-Liste erstellen. Wenn Sie darauf die Adressen und Fristen festhalten, kann Ihnen nichts passieren. Für weitere Tipps schauen Sie gern bei unserer Checkliste Umzug vorbei.

Checkliste Ummeldung

  • Einwohnermeldeamt inklusive Hund
  • Kfz-Zulassungsstelle
  • Finanzamt
  • Ggf. Agentur für Arbeit
  • Familienkasse (Kindergeld)
  • Ggf. Sozialamt
  • Ggf. BaFög-Amt
  • Hausbank, Kreditkartenanbieter, Bausparkasse, Sonstigen Banken, Darlehen, Kredite
  • Krankenkasse
  • Versicherungen (Kfz, Hausrat, Haftpflicht, Rente)
  • Telefon, Internet, TV
  • Rundfunkanstalt
  • Strom, Gas, und sonstige Versorger
  • Arbeitgeber, Ausbildungsstätte, Berufsschule
  • Schule, Kindergarten, Universität
  • Steuerberater, Rechtsanwalt
  • Sportvereine
  • Online-Shops und Abonnements (Zeitungen etc)