Gesetzliche Kündigungsfristen für Mieter 2026
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt laut § 573c BGB drei Monate zum Monatsende. Das bedeutet: Ihre Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam wird.
| Kündigung eingegangen bis | Mietende frühestens |
|---|---|
| 3. Werktag im Januar | 31. März |
| 3. Werktag im Februar | 30. April |
| 3. Werktag im März | 31. Mai |
| 3. Werktag im April | 30. Juni |
| 3. Werktag im Mai | 31. Juli |
| 3. Werktag im Juni | 31. August |
Wichtig: Die Drei-Monats-Frist gilt unabhängig davon, wie lange Sie bereits in der Wohnung leben. Anders als beim Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist für Mieter niemals – selbst nach 20 Jahren Mietdauer bleibt es bei drei Monaten.
Samstag zählt als Werktag!
Bei der Berechnung der Kündigungsfrist zählt der Samstag als Werktag. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, muss Ihre Kündigung bis Samstag eingehen – nicht erst am Montag. Sondern und Feiertage zählen nicht.
Kündigungsschreiben: Kostenlose Vorlage zum Kopieren
Ein Kündigungsschreiben muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um rechtswirksam zu sein. Verwenden Sie die folgende Vorlage und passen Sie die markierten Stellen an:
Pflichtangaben im Kündigungsschreiben
- Vollständiger Name und Anschrift des Mieters (bei Mehrpersonen-Mietvertrag: alle Mieter)
- Vollständiger Name und Anschrift des Vermieters
- Genaue Bezeichnung der Mietwohnung (Adresse, Stockwerk, ggf. Wohnungsnummer)
- Eindeutige Kündigungserklärung („Hiermit kündige ich das Mietverhältnis ordentlich“)
- Kündigungstermin („zum nächstmöglichen Termin“ oder konkretes Datum)
- Aufforderung zur Kautionsrückzahlung
- Eigenhändige Unterschrift aller im Mietvertrag genannten Mieter
Formulierung „zum nächstmöglichen Termin“
Nennen Sie immer „zum nächstmöglichen Termin“ statt eines konkreten Datums. So ist die Kündigung auch dann wirksam, wenn Sie sich bei der Fristberechnung verrechnet haben.
Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie sie persönlich mit einer schriftlichen Empfangsbestätigung. Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist nicht rechtswirksam!
Sonderkündigungsrecht: Wann Sie sofort kündigen dürfen
In bestimmten Situationen haben Sie als Mieter ein Sonderkündigungsrecht, das Ihnen erlaubt, den Mietvertrag außerordentlich – also ohne die reguläre Drei-Monats-Frist – zu kündigen. Die wichtigsten Gründe:
- Mieterhöhung: Sie können bis zum Ende des 2. Monats nach Erhalt der Erhöhung zum Ende des übernächsten Monats kündigen (§ 561 BGB)
- Gesundheitsgefahr: Schimmel, Asbest oder andere Gesundheitsgefahren berechtigen zur fristlosen Kündigung (§ 569 Abs. 1 BGB)
- Modernisierungsankündigung: Kündigung zum Ende des Monats möglich, der auf die Ankündigung folgt (§ 555e BGB)
- Verweigerter Zutritt durch den Vermieter: Bei Verhinderung der vertragsgemäßen Nutzung
- Wasserschaden / Unbewohnbarkeit: Fristlose Kündigung, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist
Fristlose Kündigung wegen Mängeln
Für eine fristlose Kündigung müssen Sie den Vermieter zunächst abmahnen und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen (in der Regel 14 Tage). Erst wenn der Vermieter nicht reagiert, ist die fristlose Kündigung möglich. Ausnahme: Bei akuter Gesundheitsgefahr ist eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig.
Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel
Wird Ihre Mietwohnung verkauft, gilt „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB). Der neue Eigentümer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie hier nicht – aber umgekehrt der neue Eigentümer auch nicht.
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Angebote anfordernDie 7 häufigsten Fehler bei der Mietvertragskündigung
Jedes Jahr scheitern Tausende Kündigungen an formalen Fehlern. Vermeiden Sie diese typischen Stolperfallen:
- Kündigung nur per E-Mail: Eine Kündigung erfordert die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB). E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht.
- Nicht alle Mieter unterschreiben: Bei einem gemeinsamen Mietvertrag müssen alle eingetragenen Mieter die Kündigung unterschreiben – sonst ist sie unwirksam.
- Fristberechnung ohne Samstag: Der Samstag zählt als Werktag bei der Berechnung des 3. Werktags.
- Falscher Empfänger: Die Kündigung muss an alle Vermieter gerichtet sein, wenn es mehrere gibt (z. B. Erbengemeinschaft).
- Kein Zugangsnachweis: Ohne Einschreiben oder Empfangsbestätigung können Sie den Zugang der Kündigung nicht beweisen.
- Kündigung „zum 15.“ des Monats: Die ordentliche Kündigung wirkt immer zum Monatsende, nie zur Monatsmitte.
- Befristeten Mietvertrag ordentlich kündigen: Zeitmietverträge können während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden.
Häufiger Irrtum: Nachmieter stellen
Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf, die Kündigungsfrist durch Stellen eines Nachmieters zu verkürzen. Der Vermieter kann dies ablehnen – es sei denn, eine Nachmieterklausel steht im Mietvertrag.
Befristeten Mietvertrag kündigen: Was gilt?
Bei einem befristeten Mietvertrag (Zeitmietvertrag) gelten besondere Regeln. Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit grundsätzlich ausgeschlossen – weder für den Mieter noch für den Vermieter.
Wann endet ein Zeitmietvertrag?
- Der Mietvertrag endet automatisch zum vereinbarten Datum, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
- Frühestens 4 Monate vor Ablauf können Sie den Vermieter fragen, ob der Befristungsgrund noch besteht.
- Entfällt der Grund, wandelt sich der Vertrag in einen unbefristeten Mietvertrag um.
Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist auch bei Zeitmietverträgen möglich – etwa bei Gesundheitsgefahr, erheblichen Mängeln oder Vertragsverletzungen des Vermieters.
Aufhebungsvertrag als Alternative
Wenn Sie aus einem befristeten Mietvertrag frühzeitig raus müssen, verhandeln Sie mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag. Oft lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden, wenn Sie einen guten Nachmieter vorschlagen.
WG und Untermiete: Besonderheiten bei der Kündigung
In einer WG hängt die Kündigungssituation davon ab, wie der Mietvertrag gestaltet ist. Es gibt drei typische Konstellationen:
| WG-Modell | Kündigung durch einzelnes Mitglied | Besonderheit |
|---|---|---|
| Alle sind Hauptmieter | Alle müssen gemeinsam kündigen | Einzelauszug nur per Mietvertragsänderung möglich |
| Einer ist Hauptmieter, Rest Untermieter | Untermieter kündigen beim Hauptmieter | Hauptmieter haftet allein gegenüber Vermieter |
| Jeder hat eigenen Vertrag | Jeder kündigt individuell | Selten, aber rechtlich am unkompliziertesten |
Bei Untermietverhältnissen gelten die gleichen Kündigungsfristen wie bei regulären Mietverträgen – also drei Monate zum Monatsende. Kürzere Fristen sind nur wirksam, wenn sie vertraglich vereinbart und nicht zum Nachteil des Untermieters sind.
WG-Zimmer möbliert?
Für möblierte Zimmer in der Wohnung des Vermieters gilt eine verkürzte Kündigungsfrist: bis zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats (§ 573c Abs. 3 BGB).
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Angebote anfordernNach der Kündigung: Wohnungsübergabe und Umzug planen
Sobald Ihre Kündigung wirksam ist, beginnt die eigentliche Arbeit: Umzug organisieren, Wohnung übergeben und sich rechtzeitig um alle Formalitäten kümmern.
Checkliste nach der Kündigung
- Umzugsfirmen vergleichen und frühzeitig buchen (mindestens 4–6 Wochen vorher)
- Halteverbotszone vor der alten und neuen Wohnung beantragen
- Übergabeprotokoll für die Wohnungsübergabe vorbereiten
- Schönheitsreparaturen prüfen: Welche Pflichten stehen im Mietvertrag?
- Kaution: Rückzahlung einfordern (der Vermieter hat bis zu 6 Monate Zeit)
- Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
- Ummeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von 14 Tagen
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Kautionsrückzahlung
Der Vermieter darf die Kaution bis zu 6 Monate nach Mietende einbehalten, um offene Nebenkostenabrechnungen abzuwarten. Fordern Sie die Rückzahlung schriftlich ein und setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 4 Wochen).
Umzugskosten nach Kündigung: So sparen Sie clever
Nach der Kündigung steht der Umzug an – und der kann ins Geld gehen. Mit diesen Strategien halten Sie die Kosten niedrig:
- Angebote vergleichen: Holen Sie mindestens 3 Angebote von verschiedenen Umzugsfirmen ein
- Nebensaison nutzen: Umzüge im Januar, Februar oder November sind bis zu 30 % günstiger
- Wochenmitte wählen: Dienstag bis Donnerstag ist deutlich günstiger als Samstag
- Selbst packen: Eigenleistung beim Packen spart 20–30 % der Gesamtkosten
- Entrümpeln vor dem Umzug: Weniger Volumen = niedrigere Transportkosten
- Umzugssteuer absetzen: Beruflich bedingte Umzüge sind steuerlich absetzbar
| Spartipp | Ersparnis | Aufwand |
|---|---|---|
| 3+ Angebote vergleichen | Bis 43 % | Gering (online möglich) |
| Nebensaison wählen | 20–30 % | Gering |
| Selbst packen | 20–30 % | Mittel |
| Entrümpeln | 10–15 % | Mittel |
| Beiladung nutzen | 30–50 % | Flexible Terminplanung nötig |
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