Recht & Behörden 📅 März 2026 9 Min. Lesezeit

Mietvertrag kündigen: Vorlage, Fristen & Tipps 2026

Mietvertrag kündigen – Person unterschreibt Kündigungsschreiben am Schreibtisch mit Wohnungsschlüssel

Gesetzliche Kündigungsfristen für Mieter 2026

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt laut § 573c BGB drei Monate zum Monatsende. Das bedeutet: Ihre Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam wird.

Kündigung eingegangen bisMietende frühestens
3. Werktag im Januar31. März
3. Werktag im Februar30. April
3. Werktag im März31. Mai
3. Werktag im April30. Juni
3. Werktag im Mai31. Juli
3. Werktag im Juni31. August

Wichtig: Die Drei-Monats-Frist gilt unabhängig davon, wie lange Sie bereits in der Wohnung leben. Anders als beim Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist für Mieter niemals – selbst nach 20 Jahren Mietdauer bleibt es bei drei Monaten.

Samstag zählt als Werktag!

Bei der Berechnung der Kündigungsfrist zählt der Samstag als Werktag. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, muss Ihre Kündigung bis Samstag eingehen – nicht erst am Montag. Sondern und Feiertage zählen nicht.

Kündigungsschreiben: Kostenlose Vorlage zum Kopieren

Ein Kündigungsschreiben muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um rechtswirksam zu sein. Verwenden Sie die folgende Vorlage und passen Sie die markierten Stellen an:

Pflichtangaben im Kündigungsschreiben

  • Vollständiger Name und Anschrift des Mieters (bei Mehrpersonen-Mietvertrag: alle Mieter)
  • Vollständiger Name und Anschrift des Vermieters
  • Genaue Bezeichnung der Mietwohnung (Adresse, Stockwerk, ggf. Wohnungsnummer)
  • Eindeutige Kündigungserklärung („Hiermit kündige ich das Mietverhältnis ordentlich“)
  • Kündigungstermin („zum nächstmöglichen Termin“ oder konkretes Datum)
  • Aufforderung zur Kautionsrückzahlung
  • Eigenhändige Unterschrift aller im Mietvertrag genannten Mieter

Formulierung „zum nächstmöglichen Termin“

Nennen Sie immer „zum nächstmöglichen Termin“ statt eines konkreten Datums. So ist die Kündigung auch dann wirksam, wenn Sie sich bei der Fristberechnung verrechnet haben.

Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie sie persönlich mit einer schriftlichen Empfangsbestätigung. Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist nicht rechtswirksam!

Sonderkündigungsrecht: Wann Sie sofort kündigen dürfen

In bestimmten Situationen haben Sie als Mieter ein Sonderkündigungsrecht, das Ihnen erlaubt, den Mietvertrag außerordentlich – also ohne die reguläre Drei-Monats-Frist – zu kündigen. Die wichtigsten Gründe:

  • Mieterhöhung: Sie können bis zum Ende des 2. Monats nach Erhalt der Erhöhung zum Ende des übernächsten Monats kündigen (§ 561 BGB)
  • Gesundheitsgefahr: Schimmel, Asbest oder andere Gesundheitsgefahren berechtigen zur fristlosen Kündigung (§ 569 Abs. 1 BGB)
  • Modernisierungsankündigung: Kündigung zum Ende des Monats möglich, der auf die Ankündigung folgt (§ 555e BGB)
  • Verweigerter Zutritt durch den Vermieter: Bei Verhinderung der vertragsgemäßen Nutzung
  • Wasserschaden / Unbewohnbarkeit: Fristlose Kündigung, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist

Fristlose Kündigung wegen Mängeln

Für eine fristlose Kündigung müssen Sie den Vermieter zunächst abmahnen und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen (in der Regel 14 Tage). Erst wenn der Vermieter nicht reagiert, ist die fristlose Kündigung möglich. Ausnahme: Bei akuter Gesundheitsgefahr ist eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig.

Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel

Wird Ihre Mietwohnung verkauft, gilt „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB). Der neue Eigentümer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie hier nicht – aber umgekehrt der neue Eigentümer auch nicht.

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Die 7 häufigsten Fehler bei der Mietvertragskündigung

Jedes Jahr scheitern Tausende Kündigungen an formalen Fehlern. Vermeiden Sie diese typischen Stolperfallen:

  • Kündigung nur per E-Mail: Eine Kündigung erfordert die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB). E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht.
  • Nicht alle Mieter unterschreiben: Bei einem gemeinsamen Mietvertrag müssen alle eingetragenen Mieter die Kündigung unterschreiben – sonst ist sie unwirksam.
  • Fristberechnung ohne Samstag: Der Samstag zählt als Werktag bei der Berechnung des 3. Werktags.
  • Falscher Empfänger: Die Kündigung muss an alle Vermieter gerichtet sein, wenn es mehrere gibt (z. B. Erbengemeinschaft).
  • Kein Zugangsnachweis: Ohne Einschreiben oder Empfangsbestätigung können Sie den Zugang der Kündigung nicht beweisen.
  • Kündigung „zum 15.“ des Monats: Die ordentliche Kündigung wirkt immer zum Monatsende, nie zur Monatsmitte.
  • Befristeten Mietvertrag ordentlich kündigen: Zeitmietverträge können während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden.

Häufiger Irrtum: Nachmieter stellen

Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf, die Kündigungsfrist durch Stellen eines Nachmieters zu verkürzen. Der Vermieter kann dies ablehnen – es sei denn, eine Nachmieterklausel steht im Mietvertrag.

Befristeten Mietvertrag kündigen: Was gilt?

Bei einem befristeten Mietvertrag (Zeitmietvertrag) gelten besondere Regeln. Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit grundsätzlich ausgeschlossen – weder für den Mieter noch für den Vermieter.

Wann endet ein Zeitmietvertrag?

  • Der Mietvertrag endet automatisch zum vereinbarten Datum, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
  • Frühestens 4 Monate vor Ablauf können Sie den Vermieter fragen, ob der Befristungsgrund noch besteht.
  • Entfällt der Grund, wandelt sich der Vertrag in einen unbefristeten Mietvertrag um.

Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist auch bei Zeitmietverträgen möglich – etwa bei Gesundheitsgefahr, erheblichen Mängeln oder Vertragsverletzungen des Vermieters.

Aufhebungsvertrag als Alternative

Wenn Sie aus einem befristeten Mietvertrag frühzeitig raus müssen, verhandeln Sie mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag. Oft lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden, wenn Sie einen guten Nachmieter vorschlagen.

WG und Untermiete: Besonderheiten bei der Kündigung

In einer WG hängt die Kündigungssituation davon ab, wie der Mietvertrag gestaltet ist. Es gibt drei typische Konstellationen:

WG-ModellKündigung durch einzelnes MitgliedBesonderheit
Alle sind HauptmieterAlle müssen gemeinsam kündigenEinzelauszug nur per Mietvertragsänderung möglich
Einer ist Hauptmieter, Rest UntermieterUntermieter kündigen beim HauptmieterHauptmieter haftet allein gegenüber Vermieter
Jeder hat eigenen VertragJeder kündigt individuellSelten, aber rechtlich am unkompliziertesten

Bei Untermietverhältnissen gelten die gleichen Kündigungsfristen wie bei regulären Mietverträgen – also drei Monate zum Monatsende. Kürzere Fristen sind nur wirksam, wenn sie vertraglich vereinbart und nicht zum Nachteil des Untermieters sind.

WG-Zimmer möbliert?

Für möblierte Zimmer in der Wohnung des Vermieters gilt eine verkürzte Kündigungsfrist: bis zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats (§ 573c Abs. 3 BGB).

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Nach der Kündigung: Wohnungsübergabe und Umzug planen

Sobald Ihre Kündigung wirksam ist, beginnt die eigentliche Arbeit: Umzug organisieren, Wohnung übergeben und sich rechtzeitig um alle Formalitäten kümmern.

Checkliste nach der Kündigung

  • Umzugsfirmen vergleichen und frühzeitig buchen (mindestens 4–6 Wochen vorher)
  • Halteverbotszone vor der alten und neuen Wohnung beantragen
  • Übergabeprotokoll für die Wohnungsübergabe vorbereiten
  • Schönheitsreparaturen prüfen: Welche Pflichten stehen im Mietvertrag?
  • Kaution: Rückzahlung einfordern (der Vermieter hat bis zu 6 Monate Zeit)
  • Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
  • Ummeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von 14 Tagen

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Kautionsrückzahlung

Der Vermieter darf die Kaution bis zu 6 Monate nach Mietende einbehalten, um offene Nebenkostenabrechnungen abzuwarten. Fordern Sie die Rückzahlung schriftlich ein und setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 4 Wochen).

Umzugskosten nach Kündigung: So sparen Sie clever

Nach der Kündigung steht der Umzug an – und der kann ins Geld gehen. Mit diesen Strategien halten Sie die Kosten niedrig:

  • Angebote vergleichen: Holen Sie mindestens 3 Angebote von verschiedenen Umzugsfirmen ein
  • Nebensaison nutzen: Umzüge im Januar, Februar oder November sind bis zu 30 % günstiger
  • Wochenmitte wählen: Dienstag bis Donnerstag ist deutlich günstiger als Samstag
  • Selbst packen: Eigenleistung beim Packen spart 20–30 % der Gesamtkosten
  • Entrümpeln vor dem Umzug: Weniger Volumen = niedrigere Transportkosten
  • Umzugssteuer absetzen: Beruflich bedingte Umzüge sind steuerlich absetzbar
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Nebensaison wählen20–30 %Gering
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Entrümpeln10–15 %Mittel
Beiladung nutzen30–50 %Flexible Terminplanung nötig

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David Müller – Gründer von Umzugsrabatt.de

Autor

David Müller

Gründer von Umzugsrabatt.de und Experte für den Umzugsmarkt seit 2014. Bekannt aus SAT.1 „Akte" als Verbraucherschützer gegen Umzugsbetrug.

Mietverträge und Kündigungsfristen variieren je nach Stadt – vergleichen Sie jetzt Umzugsfirmen in Ihrer Region:

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Mietvertrag?
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt immer 3 Monate zum Monatsende (§ 573c BGB). Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden.
Kann ich meinen Mietvertrag per E-Mail kündigen?
Nein, eine Kündigung per E-Mail, Fax oder WhatsApp ist nicht rechtswirksam. Das Gesetz verlangt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB). Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?
Nein, als Mieter müssen Sie keinen Kündigungsgrund angeben. Anders als der Vermieter können Sie jederzeit ordentlich mit 3-monatiger Frist kündigen – ohne Begründung.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Verpasste Fristen verschieben die Kündigung automatisch um einen Monat. Beispiel: Geht die Kündigung am 4. Werktag im Januar ein, wird sie erst zum 30. April wirksam statt zum 31. März.
Kann ich die Kündigungsfrist durch einen Nachmieter verkürzen?
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Der Vermieter kann einen Nachmieter akzeptieren, muss es aber nicht – es sei denn, eine Nachmieterklausel steht im Mietvertrag.

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