Adressänderung bei Umzug, – worauf Sie achten müssen

Mit dem Umzug verfügen Sie nicht nur über ein neues Zuhause, sondern ebenfalls über eine neue Anschrift. Damit Sie weiterhin für Behörden und Institutionen erreichbar sind, ist es notwendig, dass Sie diesen schnellstmöglich Ihre neue Adresse mitteilen. Gleiches gilt für Unternehmen. Diese sollten zudem Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten informieren. Die Adressänderung bei Umzug ist mit deutlich mehr Aufwand verbunden, als sich bei der Gemeinde abzumelden und in der neuen anzumelden.

Wir haben für Sie einige interessante Tipps zusammengetragen, mit denen die Adressänderung nach einem Umzug leichter wird.

 

Damit Sie nicht den Überblick verlieren, empfehlen wir Ihnen, die Adressänderungen zu einem sehr frühen Zeitpunkt im Umzugsplaner einzutragen. Sicherlich besteht die Möglichkeit, einen Nachsendeservice bei der Deutschen Post einzurichten, aber dabei handelt es sich nicht um eine Dauerlösung.

 

Die Adressänderung bei einem Umzug – es gilt das Meldegesetz

Das neue Meldegesetz – kurz BMG – ist seit dem 01. November 2015 in Kraft. Mit dieser Rechtsordnung zielt der Gesetzgeber darauf ab, Scheinanmeldungen in Wohnungen oder Häusern zu vermeiden. Wer umzieht, der muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde melden.

Innerhalb derselben Frist sind die Vermieter dazu verpflichtet, die Ein- und Auszugsbescheinigung dem Mieter auszustellen. Die Eigentümer müssen bei der An- oder Abmeldung der Mieter aktiv mitarbeiten. Sofern die Wohnung über eine Hausverwaltung betreut wird, muss diese die Bescheinigung ausfüllen.

Wichtig ist, dass der Name und die Anschrift des Eigentümers aufgeführt sind. Dies kann auf elektronischem oder schriftlichem Wege erfolgen. Die Bescheinigung kann der Eigentümer dem Mieter direkt mit dem Mietvertrag übergeben oder diesen an die Behörde weiterleiten.

 


Dieses Gesetz ist mit Strafen verbunden. Wird die Frist nicht eingehalten oder die Bescheinigung nicht eingereicht, dann kann dies den Mieter oder Vermieter bis zu 1000€ kosten. Bei einer Scheinanmeldung wird es richtig teuer. In einem solchen Fall kann die Strafe sogar bis zu 50.000€ betragen.

 

Der Nachsendeauftrag – unverzichtbar bei einem Umzug

Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post ist unverzichtbar bei einem Umzug. Mit diesem wird sichergestellt, dass die Post an die gewünschte Adresse weitergeleitet wird. Die Laufzeit beträgt meist zwischen 6 und 12 Monaten.

Paketzustellung

Ihr Nachsendeauftrag lässt sich ebenfalls ganz einfach ergänzen zu einem Nachsendeauftrag mit Umzugsmitteilung. Bei der Umzugsmitteilung handelt es sich um eine hervorragende Ergänzung. Diese ist kostenlos und ermöglicht es, dass sich Ihre Vertragspartner (z. B. Banken und Versicherungen) selbst über Ihre neue Anschrift informieren. Für Sie entsteht dabei kein Aufwand.

 


Die Umzugsmitteilung wird ganz bequem mit dem Nachsendeauftrag gebucht. Dafür einfach ein Häkchen im Bestellschein des Nachsendeauftrags bei „Mit Umzugsmitteilung“ setzen.

Die Vorteile des Nachsendeauftrags:

  • Fast alle gängigen Briefsendungen werden an die neue Adresse gesendet.
  • Sie können sicher sein, dass Ihre Post weiter ankommt. Somit haben Sie genügend Zeit, Ihre Kontakte über die neue Adresse zu informieren.
  • Päckchen und Pakete kommen ebenfalls auf Wunsch an die neue Adresse an. Dabei handelt es sich um einen zubuchbaren Service von DHL.
  • Nicht nur dann, wenn Sie umziehen, hilft der Nachsendeauftrag. Ebenfalls bei einem längeren Urlaub, einem Auslandsaufenthalt oder bei einem Todesfall in der Familie. 

 

Die Kosten des Nachsendeauftrags

 

6 Monate Filial-Preis Privatkunden 26,90€ Geschäftskunden 42,90€
6 Monate Online-Preis Privatkunden 23,90€ Geschäftskunden 39,90€
12 Monate Online-Preis Privatkunden 39,90€ Geschäftskunden 54,90€
Nachsendeauftrag für DHL-Päckchen und Pakete Pro Sendung 6,99€

 

Die Umzugsmitteilung ist völlig kostenlos. Der Nachsendeauftrag dient lediglich als Sicherheit, damit die Post Sie übergangsweise erreicht. Auch dann, wenn die alte Anschrift verwendet wurde. Aber das befreit Sie nicht von der Tatsache, dass Sie Behörden, Institutionen, Vereine, Banken etc. über die Adressänderung informieren müssen.

 

Wann und wo muss der Nachsendeantrag gestellt werden?

Die Empfehlung der Deutschen Bundespost lautet, dass der Nachsendeauftrag bereits zwei bis drei Wochen vor dem Umzugstag gestellt werden sollte. Das Minimum sind fünf Werktage. Da ansonsten nicht sichergestellt werden kann, dass die Post an der neuen Adresse bei Umzug ankommt. Beantragen können Sie den Nachsendeauftrag in einer Postfiliale oder online.

Briefzustellung neue Adresse

Zwar ist die Deutsche Post noch immer die Nummer eins nach der Liberalisierung des Postmarktes, aber es bestehen mittlerweile auch alternative Anbieter. Einige bieten ebenfalls den Service an, sich die Post nachsenden zu lassen. Allerdings ist das für Privatpersonen äußerst selten sinnvoll. Denn die Post kann die Informationen über die neue Adresse an die alternativen Postzusteller weitergeben. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie bei der Erteilung des Nachsendeauftrags bei der Post diesem Service nicht widersprochen haben.

 

Presseerzeugnis wie Zeitschriften und Zeitungen werden im Rahmen von einem Nachsendeauftrag nicht zugestellt. Die einzige Ausnahme stellen die sogenannten Streifbandzeitungen dar. Dabei handelt es sich um Zeitungen und Zeitschriften, die in einer Hülle adressiert, und mit einer Briefmarke versehen sind.

 

Die Adressänderung mitteilen – die Grundlagen

Es spielt keine Rolle, ob Sie mit einem Umzugsunternehmen Ihren Umzug vornehmen oder diesen selbst organisieren, um die Kosten für den Umzug gering zu halten. Die Adressänderung bei Umzug ist wichtig, damit zukünftig die Post weiterhin bei Ihnen ankommt. So stellen Sie sicher, dass die Versicherungspolicen Ihre Gültigkeit behalten. Das bedeutet, dass nicht nur die Anmeldung am neuen Wohnort wichtig ist, sondern Sie können so ebenfalls viele Probleme vermeiden.

 

Ämter müssen über die Adressänderung informiert werden

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands sind Sie verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden und die Kfz-Zulassungsstelle zu informieren. Allerdings gibt es noch einige weitere Behörden, die Sie informieren müssen.

 

Finanzamt

Das Finanzamt erhält keine automatische Meldung vom Einwohnermeldeamt über die Adressänderung. Sie können eine formlose Mitteilung über die Adressänderung an das Finanzamt senden (E-Mail, Fax, Post). Dahingegen müssen Sie das zuständige Finanzamt, das für die neue Wohnadresse verantwortlich ist, nicht informieren. Das zuständige Finanzamt wird in der nächsten Steuererklärung die Registrierung an der neuen Meldeadresse vornehmen.

  • Anmeldefrist: bei der nächsten Steuererklärung
  • Erforderliche Unterlagen: kein
  • Kosten: keine

 

Den Hund ummelden

Hund Umzug

Bei einer Adressänderung müssen Sie zusätzlich ihren Hund oder ihre Hunde ummelden. Dafür genügt eine formlose Mitteilung an das ortsansässige Finanzamt. Es kann aber auch sein, dass in der Gemeinde das Einwohnermeldeamt oder Ordnungsamt dafür zuständig ist. Zudem besteht die Möglichkeit, für einige Hundehalter einen Antrag auf Hundesteuerbefreiung zu stellen.

  • Anmeldefrist: innerhalb von 14 Tagen nach Umzug
  • Erforderliche Unterlagen: je nach Bundesland, Befreiung von der Maulkorbpflicht, Hundehaftpflichtversicherung, Erlaubnis gefährlicher Hunde
  • Kosten: je nach Bundesland zwischen 10 und 60 Euro

 

Die Kindergeldstelle

Sofern Sie Kindergeld oder einen Kinderzuschlag erhalten, müssen Sie die Kindergeldstelle über die neue Adresse informieren. Andernfalls kann es passieren, dass es zu einer Aussetzung der Zahlungen kommt oder sogar ein Bußgeld bei schwereren Vergehen verhängt wird. Die Ummeldung kann hier online erfolgen.

  • Anmeldefrist: sollte zeitnah erfolgen
  • Erforderliche Unterlagen: online Formular
  • Kosten: keine

 

BAföG Amt

Direkt nach dem Umzug sollten Studenten oder Auszubildende im eigenen Interesse dem BaföG-Amt die neue Adresse mitteilen. Die Adressänderungen kann formlos erfolgen, wobei einige Ämter sogar eine Mietkostenbescheinigung als Download anbieten. Alternativ kann diese zu dem formlosen Schreiben beigelegt werden.

Zwingend ist dahingegen die Kopie vom Mietvertrag, wenn das Amt über die Adressänderung informiert wird. Mithilfe des neuen Mietvertrages kann das BAföG-Amt dann den Wohnkostenzuschuss automatisch anpassen.

  • Anmeldefrist: zeitnah
  • Erforderliche Unterlagen: Mietvertrag oder gegebenenfalls Mietkostenbescheinigung
  • Kosten: keine

 

Agentur für Arbeit

Sofern Sie zum Zeitpunkt des Umzugs Arbeitslosengeld beziehen, ist es Ihre Pflicht, die ARGE rechtzeitig zu informieren, wenn Sie Ihren Umzug planen. Sofern es sich um einen nicht genehmigten Umzug mit Hartz IV oder anderen Transferleistungen handelt, müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für einen Umzug stellen.

  • Anmeldefrist: sollte vor dem Umzug erfolgen
  • Erforderliche Unterlagen: unterschriebener Mietvertrag
  • Kosten: keine

 

Sollte der Vermieter Ihnen den Mietvertrag zuschicken, dann bedeutet dies nicht, dass Ihnen die Wohnung oder das Haus sicher ist. Nur dann, wenn beide Parteien, Mieter und Vermieter den Mietvertrag unterschrieben haben, ist dieser gültig.

 

Jobcenter

Nicht erst dann, wenn Sie umgezogen sind, sollten das Jobcenter über die Adressänderung bei Umzug informiert werden, sondern bereits vor diesem. Sofern das Jobcenter die Kosten für die Wohnung als angemessen ansieht, erhalten Sie die Zustimmung für einen Umzug mittels einer Mietübernahmebescheinigung. Ihnen als Leistungsempfänger wird so zugesichert, dass das Jobcenter für die Mietkosten aufkommt, soweit der Mietvertrag zustande kommt.

  • Anmeldefrist: vor dem Umzug
  • Erforderliche Unterlagen: unterschriebener Mietvertrag
  • Kosten: keine

 

Bei einem Umzug als Empfänger von Hartz IV gilt es einige Dinge zu beachten:
Sie müssen einen Antrag auf Hartz-IV-Umzug stellen. Dieser wird vom Amt auf die sogenannte Angemessenheit und Notwendigkeit geprüft.
Sofern Sie ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen, erhalten Sie keinerlei Unterstützung von Amt.
Eventuelle Mehrkosten bei der Miete oder den Heizkosten werden in dem Fall dann nicht übernommen.

 

Weitere Stellen sind zu informieren

Nicht nur Ämter müssen über die Adressänderung nach einem Umzug informiert werden, sondern ebenfalls weitere Stellen.

Banken & Bausparkassen

Viele Banken und Bausparkassen ermöglichen die Ummeldung online über die Webseite der Bank. Für online Banking Kunden ist der Adresswechsel besonders einfach, da dieser problemlos über den online Account erfolgt. Um die neue Adresse zu validieren, ist lediglich ein Bestätigungscode notwendig.

Gebäude einer Bank

Anders verhält es sich, wenn der Umzug in eine andere Stadt führt. In dem Fall ist eine andere Bank oder Filiale zuständig, sodass alle Konten, Kreditkarten, Dispokredite und Einzugsermächtigungen gelöscht und neu angelegt werden müssen. (Ummeldung). Zumeist ist dies sehr aufwendig.

  • Anmeldefrist: sollte direkt nach dem Umzug erfolgen
  • Erforderliche Unterlagen: Stadtsparkasse – Anschreiben zur Änderung der Kontoverbindung und Zustimmung zur Kontenwechselhilfe
  • Kosten: kostenlos bei online Banken

 

Versicherungsgesellschaften

Ihre Versicherungen sollten Sie frühzeitig über den Umzug informieren. Häufig ist es möglich, die Änderung der Adresse formlos bei der Versicherung einzureichen. Auf jeden Fall sollte nicht verpasst werden, die Hausratversicherung an die neue Wohnungsgröße anzupassen, damit so eine Über- oder Unterdeckung vermieden wird.

Die häufigsten Versicherungen, bei denen eine Adressänderung erfolgen muss:

Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung, Hundehaftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Kfz-Versicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung

Wichtig ist vor allem auch die Kfz-Versicherung, denn der Beitrag kann sich nach einem Umzug ändern, da der Wohnort zur Berechnung der Beiträge beiträgt. Denken Sie an einen Versicherungswechsel, so besteht bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht.

  • Anmeldefrist: keine
  • Erforderliche Unterlagen: keine, online oder formloses Anschreiben
  • Kosten: keine

 

Die Adressänderung darf ebenfalls nicht verpasst werden bei den gesetzlichen oder privaten Rentenversicherungen, ebenso bei den Trägern von Betriebsrenten und Zusatzversorgern, Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen.

 

Internet & Telefon

Heutzutage ist es kaum noch vorstellbar, mehr als einen Tag ohne Telefon und Internet auszukommen. Besonders in Zeiten von Homeoffice und Streaming. Möchten Sie direkt nach Ihrem Umzug weiter surfen und telefonieren, dann sollten Sie rechtzeitig die Adressänderung dem Anbieter mitteilen.

Die Freischaltung kann je nach Provider dauern. Es kommt nicht selten vor, dass bis zu sechs Wochen für die Freischaltung des neuen Anschlusses ins Land ziehen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann, wenn der Anbieter nach dem Umzug die vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr einhalten kann.

 

Sofern Ihr Internet- und Telefon-Anbieter am neuen Wohnort die vereinbarten Leistungen (Internetgeschwindigkeit) einhalten kann, so sind Sie nicht verpflichtet, eine Vertragsverlängerung in Kauf zu nehmen.
  • Anmeldefrist: sollte vier Wochen vor dem Umzug erfolgen
  • Erforderliche Unterlagen: keine, ein formloses Schreiben oder bei Sonderkündigung die Meldebescheinigung
  • Kosten: je nach Provider zwischen 0 und 70 Euro

 

Schule & Kindergarten

Sofern Sie schulpflichtige Kinder oder Kleinkinder haben, die in die Kita gehen, sollten Sie sich rechtzeitig über das jeweilige Angebot sowie den Anmeldeprozess am neuen Wohnort informieren. Je nach Gemeinde und Stadt können sich die Fristen und Vorgehensweisen unterscheiden.

Schulkinder müssen am neuen Wohnort angemeldet werden. Je nach Schule unterscheiden sich die Formulare und Unterlagen. Das jeweilige Sekretariat gibt die Anmeldeformulare aus. Erfolgt der Schulwechsel in ein anderes Bundesland, sollten Sie sich unbedingt mit dem Schulsystem auseinandersetzen. Erfolgt der Umzug in der gleichen Gemeinde oder Stadt, ist es notwendig, die Schule über die Adressänderung zu informieren.

 

Grundschüler können im jeweiligen Schulbezirk an der neuen Meldeadresse zugewiesen werden. Anders verhält es sich bei Kindern, die eine weiterführende Schule besuchen. Diese müssen sich bei einem Umzug in einen anderen Stadtbezirk bei der gewünschten Schule bewerben oder können auf der bisherigen verbleiben.

 

Kindergarten Wohnungswechsel

Wenn Ihr Kindergartenkind bereits eine Betreuungseinrichtung am alten Wohnort besucht hat, muss es dort zunächst abgemeldet und am neuen angemeldet werden. Sofern das Kind in der bisherigen Betreuungseinrichtung bleibt, muss diese lediglich mit einem formlosen Schreiben über die Adressänderung informiert werden.

  • Anmeldefrist: sollte vor dem Umzug erfolgen
  • Erforderliche Unterlagen: Anmeldeformulare für die Einrichtung
  • Kosten: keine

 

Vereine

Sofern Sie ein einem Freizeit- oder Amateurverein als Mitglied angemeldet sind und am Vereinsleben aufgrund des Umzugs nicht mehr teilnehmen können oder wollen, sollten Sie sich frühzeitig um die Kündigung bemühen. In vielen Vereinen wird der Vereinsbeitrag an einem Stichtag fällig. Wird dieser verpasst, dann muss zumeist der gesamte Beitrag bezahlt werden. Die Abmeldung erfolgt zumeist schriftlich, aber formlos. 

Sofern es sich lediglich um eine Adressänderung bei einem Umzug handelt, schreiben Sie eine kurze E-Mail, das sollte ausreichen.

  • Anmeldefrist: sollte vor dem Stichtag erfolgen
  • Erforderliche Unterlagen: formloses Anschreiben
  • Kosten: keine

 

Adressänderung bei einem Umzug – was ist noch wichtig?

Abgesehen davon, dass die Adressänderung bei einem Umzug wichtig ist, so ist das nicht das Einzige, was Sie in Ihren Umzugsplaner aufnehmen sollten. So ist es unerlässlich, dass Sie Ihren bestehenden Mietvertrag rechtzeitig kündigen, um so doppelte Mietzahlungen zu vermeiden, und sich auf die Suche nach einem professionellen Umzugsunternehmen machen.

Rund acht Wochen vor dem Umzug sollte der Stromanbieter informiert werden, um zu klären, ob dieser Sie auch an der neuen Meldeadresse weiter beliefern kann. Es ist wichtig, dass Sie fristgerecht ummelden, da Sie andernfalls automatisch den Strom von dem örtlichen Energieversorger zum teuren Grundtarif erhalten. Bei den meisten Anbietern ist es überdies möglich, die Adressänderung online vorzunehmen.

Ratsam ist es, die bisherigen Nachbar bei einem Umzug in die Adressänderungs-Liste mit aufzunehmen. Denn besitzen diese Ihre neue Adresse, dann können diese sich bei Ihnen melden, falls doch noch einmal Post am alten Wohnsitz für Sie ankommt.