Kindergeld bei Umzug – die Ummeldung nicht vergessen

Inzwischen ist der Umzug über die Bühne gebracht und die Kosten für die Umzugsfirma sind beglichen. Nun sollte eigentlich alles erledigt sein, doch das ist bei Weitem nicht der Fall. Denn nach dem Umzug stehen verschiedene Gänge zu Behörden an, wie Ummeldungen, Neuanmeldungen und die Benachrichtigung der verschiedenen Versicherungen und Ämter, dass eine neue Adresse besteht. Darunter auch das Arbeitsamt, bei dem das Kindergeld bei Umzug umzumelden ist.

Wie genau Sie die Ummeldung funktioniert, was zu beachten ist und wer einen Anspruch auf das Kindergeld bei Umzug hat, das erfahren Sie jetzt hier.

 

Gesetzlich sind Sie verpflichtet (Mitwirkungspflicht), der Familienkasse jede Veränderung der Lebensumstände mitzuteilen. Wird die Familienkasse verspätet oder gar nicht informiert, dann muss das zu Unrecht erhaltene Kindergeld zurückgezahlt werden. Von der Kindergeldstelle heißt es, dass mit einer Geldstrafe zu rechnen, wobei es in schweren Fällen sogar zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen kann. Allerdings ist dies nicht an dem, sondern die Ummeldung sollte ganz einfach schnellstmöglich nachgeholt werden. 

 

Die Familienkasse informieren – so geht es

Ratsam ist es, die Ummeldung für das Kindergeld frühzeitig in den Checkliste für den Umzug einzutragen. Sobald Sie Ihr neues Zuhause bezogen haben, wird es höchste Zeit, die zuständige Behörde über den Umzug zu informieren. Dafür müssen Sie nicht direkt einen Termin bei der Familienkasse in Anspruch nehmen, sondern die funktioniert ganz praktisch über ein Online-Formular, das Sie ausfüllen und einsenden müssen.

 

Wann muss die Familienkasse informiert werden?

Es gibt keine gesetzliche Regelung in Hinsicht auf die Meldefrist für das Kindergeld bei einem Umzug. Aber dennoch, die Ummeldung sollte direkt in den ersten 14 Tagen erfolgen, nachdem Sie umgezogen sind. Das Beste ist es, die Anmeldung bzw. Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, bei der Bundesagentur für Arbeit und der Zulassungsstelle gemeinsam mit der Familienkasse vorzunehmen.

Umzug Kinder

Durch die zügige Ummeldung verhindern Sie, dass das Amt für Kindergeld nicht über den Adresswechsel informiert wird und die Zahlung des Kindergeldes ausbleibt.Es sei denn, dass Sie einen Umzugsservice nutzen, denn in dem Fall übernimmt das Umzugsunternehmen die Ummeldung. Durch einen solchen Service sparen Sie Zeit und Stress ein, aber dafür fallen zugleich höhere Umzugskosten an.

Als Eltern ist es Ihre Pflicht, bei einem Umzug mit Kindern (minderjährig) eine Ummeldung des Kindergelds bei einem Umzug vorzunehmen. Sollten die Kinder nicht mehr im Haushalt leben, dann wird die neue Anschrift per Antrag an die zuständige Stelle mitgeteilt.

 

Andere Veränderungen der Familienkasse mitteilen – nicht nur bei Umzug

  • Wenn Sie sich auf Dauer vom Partner trennen oder geschieden werden.
  • Sie oder ein Kind den bisherigen Haushalt verlassen.
  • Es wird eine andere finanzielle Unterstützung für das Kind in Anspruch genommen, wie z. B. ausländische Familienbeihilfen.
  • Sie arbeiten voraussichtlich länger als sechs Monate im öffentlichen Dienst.
  • Das Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, zieht aus, wird als vermisst gemeldet oder ist verstorben.

 

Wie funktioniert die Ummeldung bei Umzug?

Wie bereits erwähnt ist es nicht notwendig, dass Sie sich zur Behörde begeben, wenn es um die Ummeldung des Kindergelds bei einem Umzug geht. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dafür ein entsprechendes Formular zur Verfügung – die sogenannte „Veränderungsmitteilung“. Sie können dieses Formular online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann an das Amt senden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  • Rufen Sie das Formular zur Veränderungsmitteilung online auf.
  • Tragen Sie Name, Adresse und Kindergeldnummer der empfangsberechtigten Person ein.
  • Die neue Anschrift in das dafür vorgesehene Feld eintragen.
  • Das ausgefüllte Formular ausdrucken und das Unterschreiben nicht vergessen (Wichtig!)
  • Die Veränderungsmitteilung für das Kindergeld bei Umzug in einen Umschlag stecken und an die zuständige Familienkasse senden.

Antrag Kindergeld

Natürlich können Sie das Formular auch blanko ausdrucken und dann von Hand ausfüllen.

Sofern der Umzug in eine andere Stadt geht, für den Sie eventuell sogar einen Antrag auf Umzugskosten gestellt haben, ist nicht nur ein anderer Jobcenter für Sie zuständig, sondern auch eine andere Familienkasse. Es kann durchaus passieren, dass Sie im Eifer des Gefechts vergessen, den Umzug bei der Familiengeldkasse zu melden und dies erst einige Wochen später in die Tat umsetzen.

Sofern ihnen weiterhin das Kindergeld zusteht, ist das kein Problem, denn das Geld kommt aus einem Topf. Für Sie hat die Ummeldung bei der Familienkasse für das Kindergeld bei einem Umzug den Sinn, dass die Wege zum Amt kürzer sind.

 

Ins Ausland umziehen und das Kindergeld ummelden

Sollten Sie ins Ausland umziehen, dann gilt es kein Geld zu verschenken. Mit einem Umzugskostenrechner werden Sie sicherlich die ungefähren Kosten für Ihren Umzug errechnet haben, um sich dann Angebote einzuholen, zu vergleichen und am Ende die Umzugshilfe in Anspruch zu nehmen, die am günstigsten ist. Im Eifer des Gefechts dürfen Sie das Kindergeld nicht vergessen.

 

Kindergeld im Ausland – auch bei Umzug ins Ausland gibt es Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld haben Sie bei einem Umzug ins Ausland dann, wenn Sie weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, entsprechend behandelt werden und die Kinder weiterhin den Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern der Umzug innerhalb der EU erfolgt, können die Kinder auch außerhalb von Deutschland ihren Wohnsitz haben. Aber selbst wenn Sie im Ausland wohnen, nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, können Sie Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse gestellt werden. Sofern es sich um einen grenzüberschreitenden Umzug handelt, gilt es die Vordrucke „Antrag auf Kindergeld (KG 1)“, die „Anlage Kind“ und die „Anlage Ausland (KG51)“ auszufüllen und an die Behörde zu senden. Auch beim zuständigen ausländischen Träger am Wohnort können Sie einen Antrag auf Familienleistungen einreichen. Die in- und ausländischen Familienkassen klären dann untereinander, wer vor- bzw. nachrangig zuständig ist.

Wenn Sie Kindergeld beantragt haben und erhalten, dann müssen Sie auch bei Umzug jegliche Veränderung der Behörde mitteilen:

  • Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber in ein anderes Land entsandt werden.
  • Sie eine Rente erhalten oder nicht mehr erhalten.
  • Ein Kind seinen Wohnsitz ins Ausland oder Inland verlegt.
  • Ein Kind den bisherigen Haushalt verlässt.

 

Der Abzweigungsantrag bei Auszug – Umzug in die eigenen vier Wände

Sollte das Kind, für das Kindergeld bezogen wird, ausziehen, dann kann ein sogenannter Abzweigungsantrag auf Kindergeld gestellt werden. Der Bezug kann bis zum 25. Lebensjahr erfolgen, sofern sich das „Kind“ noch in der Ausbildung befindet. Zwar bleiben die Eltern bezugsberechtigt (Vater oder Mutter), aber letztendlich soll diese Leistung dem Kind zu Gute kommen. Aus diesem Grund wird das Kindergeld dann direkt an das Kind überwiesen.

Bevor es an die Frage geht, „Wie viel kostet ein Umzug ungefähr?“ Sollte geklärt werden, ob ein solcher Abzweigungsantrag bei Auszug eines volljährigen Kindes gewährt wird. Denn der Antrag kann nur in Ausnahmefällen gestellt werden. Das kann bspw. dann sein, wenn die Eltern dauerhaft keinen Unterhalt zahlen oder zahlen können. Allerdings ist es nicht möglich, sich die Leistungen rückwirkend auszahlen zu lassen.

Umzug mit Familie

Der Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes muss schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden. Dafür wird der Vordruck „KG11e“ verwendet.

Das Kind zieht zum Ex-Partner / zur Ex-Partnerin – muss das Kindergeld umgemeldet werden?

Leben sie getrennt und sind geschieden, dann richtet sich der Anspruch auf Kindergeld nach dem Obhutsprinzip. Anspruch auf das Kindergeld und eventuell den Kindergeldzuschlag hat der Elternteil, bei dem das Kind wohnt und gemeldet ist. Sofern ein Umzug des Kindes zum Vater bzw. zur Mutter erfolgt, muss das Kindergeld auf die entsprechende Person umgemeldet werden. Auch dafür dient das Formular zur Veränderungsmitteilung.

Unser Tipp zum Transport von Möbeln: Den Transport als Mini-Umzug anmelden, denn zumeist handelt es sich nur um wenige Sachen aus dem Kinderzimmer. Anders verhält es sich, wenn mit dem Kind ein Piano oder Klavier umzieht, dann gilt es sich ein Angebot einzuholen und zu erfragen, was ein Klaviertransport kostet.

 

Wie ist es möglich, die Umzugskosten so gering wie möglich zu halten?

Egal ob Sie als Familie in eine neue Wohnung oder Haus umziehen, das Kind zur Mutter oder dem Vater zieht – mit einem Umzugsrechner kennen Sie die Kosten im Voraus kalkulieren und so erkennen, was auf Sie zukommt.

Doch ganz egal, wo Sie in Zukunft Ihre Zelte mit dem Kind aufschlagen, vergessen Sie nicht, das Kindergeld bei einem Umzug umzumelden.