Halteverbotsschilder für Umzug – Infos zu Kosten und Formalitäten

Die Umzugskartons sind gepackt, die Möbel demontiert und das Umzugsteam ist im Anmarsch – doch für den Möbeltransporter ist vor dem Haus kein Parkplatz frei! Das ist unnötiger Stress, den Sie sich sicherlich ersparen wollen, oder? Denn jeder Meter extra erschwert den Umzug unnötig. Und ist ein Parkplatz vorhanden, dann ist dieser zu klein, damit den Umzugshelfern genügend Platz zu Be- und Entladen zur Verfügung steht. Damit Sie sich diesen Stress ersparen, sollten Sie Halteverbotsschilder für den Umzug von dem Umzugsunternehmen, das beauftragt wurde, beantragen lassen.

 

Halteverbot für Umzug beantragen – Das sollten Sie wissen

In einer viel befahrenen Stadt wie Berlin oder auch einer anderen Großstadt ist ein Wohnungswechsel ein Unterfangen, dass bestens geplant sein sollte. Alles muss perfekt ineinandergreifen und bereits der kleinste Schritt, den Sie vergessen, könnte den Umzug im Chaos enden lassen. Um ehrlich zu sein, Sie wären nicht der Erste, der umzieht und dem es plötzlich wie Schuppen von den Augen fällt und sich die Frage stellt „Wo kann der Umzugswagen parken? Tagsüber ist hier alles zugeparkt.“

Damit es gar nicht erst zu dieser stressigen Situation kommt, sollten Sie rechtzeitig ein Halteverbot für den Umzug beantragen. Wir erklären, wie das vonstattengeht, worauf zu achten ist und mehr.

 

Das Wichtigste in Kürze um Halteverbotsschilder für den Umzug zu beantragen
Ein temporäres Halteverbot ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen, damit die Genehmigung erteilt wird.
Sie können das Halteverbot selbst beantragen oder das Umzugsunternehmen damit beauftragen.
Sofern sich andere Fahrzeugführer nicht an das vorübergehende Halteverbot halten, gilt es das Ordnungsamt zu informieren – keinesfalls sollten Sie selbst das Abschleppen des Fahrzeugs in Auftrag geben.

 

Damit alles seine Ordnung hat, ist das Halteverbot für den Umzug circa zwei bis drei Wochen vor dem Umzug zu beantragen. In der Regel ist das Straßenverkehrsamt Ihr Ansprechpartner, aber manchmal kann es sich auch um das Landratsamt oder das Bezirksamt handeln. Geben Sie an, wann das Halteverbot benötigt wird und wie viel Platz benötigt wird bzw. wie viel Meter abgesperrt werden sollen. Dabei sollten stets vier bis fünf Meter mehr eingeplant werden, damit das Fahrzeug, das für den Umzug genutzt wird, bequem rangieren kann.

Halteverbotsschild

Zwei bis vier Tage vor dem Umzug werden die Schilder aufgestellt. Der Grund dafür ist, dass Fahrzeuge, die zu dem Zeitpunkt noch im geplanten Halteverbot stehen, die Chance haben, umgestellt zu werden.

Beachten Sie, dass sich die Kosten erhöhen können, wenn die Sperrung länger dauert und/oder die Sperrung beidseitig erfolgt. Zudem fallen die Kosten höher aus, wenn direkt zwei Halteverbotszonen beantragt werden: Eine an der alten Adresse und eine vor deiner neuen Wohnung.

 

Wann wird eine Parkverbotszone benötigt?

Eine Halteverbotszone lohnt sich zum Beispiel bei folgenden Szenarien:

  • Die Parkplatzsituation ist im Allgemeinen schlecht vor Ort oder
  • wenn vor dem Haus generell wenig Platz vorhanden ist.

 

Denn schließlich wollen Sie die große Couch und andere schwere Teile nicht einmal um den Block tragen, um diese dann in den Umzugswagen verfrachten zu können. Die Umzugshilfe, die zur Verfügung steht, wird es Ihnen danken, wenn die Wege kurz sind.

Zumeist gilt das Halteverbot nur für eine Straßenseite, wobei auch eine zweiseitige Halteverbotszone eingerichtet werden kann. In dem Fall werden beide Straßenseiten gesperrt. Vor allem in engen Altstadtgassen macht das Sinn. Ist die Straße breit und es ist kaum Verkehr, dann ist es möglich, den Umzug auch ohne Halteverbotsschilder über die Bühne zu bekommen.

Zudem macht ein Halteverbot ebenfalls Sinn, wenn Sie eine große Lieferung erwarten und lange in zweiter Reihe geparkt werden müsste, wodurch es zu einer Verkehrsbehinderung kommt. Bei Privatpersonen kann es sich dabei z. B. um eine Möbellieferung handeln.

 

Was ist beim Aufstellen der Halteverbotsschilder zu beachten?

In der Checkliste für den Umzug sollten Sie den Punkt „Halteverbotsschilder für den Umzug“ beantragen, unbedingt eintragen und das rund zwei bis drei Wochen vor dem eigentlichen Wohnungsumzug.

Plane Bearbeitungszeit ein

Nach Antragseingang beträgt die Bearbeitungszeit mehrere Tage und daher gilt es, den Antrag auf die Halteverbotszone für den Umzug früh genug bei der zuständigen Behörde einzureichen. Wird das Halteverbot bewilligt, dann erhalten Sie eine Anordnung mit verschiedenen Angaben. Dazu gehört zum einen, wie Sie die Halteverbotszone zu kennzeichnen haben. In der Regel müssen die Halteverbotsschilder 72 Stunden (rund vier Tage) vor dem eigentlichen Umzugstag aufzustellen.

Wobei einige Regionen sogar noch eher die Kennzeichnung mit den Halteverbotsschildern vorgeben. Sofern Sie die ungefähren Kosten mit dem Umzugskostenrechner berechnen und ein Umzugsunternehmen beauftragen, dann kann sich dieses nach Vereinbarung darum kümmern, dass die Halteverbotsschilder für den Umzug beantragt werden.

Die Arten des Halteverbots für Umzüge

Sie können nahezu für jede Straße ein Halteverbot beantragen. Selbst in einer Fußgängerzone oder in den Zonen, die eigentlich nicht für den Verkehr zugänglich sind. Es gilt zwischen der einfachen und der doppelseitigen Halteverbotszone zu unterscheiden:

Transporter für Umzug weiß

  • Einfache Halteverbotszone
    • Länge bis zu 15 Meter, gültig für ein bis zwei Tage – eine Straßenseite wird abgesperrt.
  • Doppelseitiges Halteverbot
    • Beide Straßenseiten werden abgesperrt. Bei sehr schmalen Straßen wird dies sogar polizeilich angeordnet – ist recht selten der Fall.

 

Nicht einfach selbst das Halteverbot einrichten!

Kommt es zu einem Schaden, bspw. da das Verkehrsschild umfällt, dann haftet der Aufsteller dafür. Haben Sie keine offizielle Genehmigung eingeholt und sperren den Parkraum anderweitig ab, dann müssen Sie für etwaige Schaden selbst haften! Zudem droht dir ein saftiges Bußgeld.

 

Die Kosten für die Halteverbotszone

Was die Kosten für das Parkverbot angeht, so sind diese nicht einheitlich in Deutschland geregelt. Das bedeutet, dass diese je nach Wohnort unterschiedlich ausfallen. Neben den Genehmigungskosten müssen Sie noch die Kosten für das Aufstellen der Schilder mit einrechnen, die ebenfalls je nach Zone, dem zeitlichen Umfang der Halteverbotszone und den Leihgebühren für die Halteverbotsschilder unterschiedlich ausfallen.

Es gibt online ebenfalls einige Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben, Halteverbotszonen einzurichten. Je nach Wohnort fallen die Kosten für diesen Service ebenfalls unterschiedlich aus. Ein Vergleich kann sich durchaus lohnen, vor allem dann, wenn Sie einen Antrag auf Umzugskosten beim Amt stellen.

 

Die Kosten für die Halteverbotsschilder beim Umzug im Überblick

Die Bearbeitungskosten für die Genehmigung der Halteverbotszone belaufen sich zwischen 19 und 49 Euro. Was die Kosten für die Aufstellung der Halteverbotsschilder angeht, so muss mit einem Betrag zwischen 59 und 129 Euro gerechnet werden (inkl. MwSt.). 

 

Stadt ∅-Preis

Miete & Aufstellen

Genehmigung ca. ∅-Preis

Gesamt „normal“

Berlin 65 € 12 € 77 €
Hamburg 60 € 20 € 80 €
München 70 € 39 € 109 €
Köln 89 € 30 € 119 €
Frankfurt 100 € 36 € 136 €
Stuttgart 100 € 30 € 130 €
Düsseldorf 130 € 30 € 160 €
Dortmund 90 € 30 € 120 €
Bremen 129 € 10 € 139 €
Dresden 70 € 15 € 85 €

 

Das Aufstellen der Halteverbotsschilder für Umzug: selbst oder doch besser eine Firma beauftragen?

Theoretisch spricht nichts dagegen, wenn Sie die Halteverbotszone selbst einrichten. Sofern Sie diese Aufgabe selbst in die Hand nehmen wollen, dann sollten Sie…

  • …den kostenpflichtigen Antrag bei der zuständigen Behörde selbst stellen.
  • …den Platz für das Halteverbot finden und ausmessen.
  • …die Halteverbotsschilder für den Umzug mieten, zum Aufstellort transportieren und diese sicher aufstellen.
  • …ein Aufstellungsprotokoll erstellen.
  • …die Halteverbotsschilder nach dem Umzug wieder zum Verleih zurückbringen.

Das ist alles sehr mühsam und nimmt Zeit in Anspruch. Besser ist es, wenn Sie diese Arbeit in die Hände der Umzugsprofis legen. Dadurch ersparen Sie sich eine Menge Stress und Aufwand. Wenn man sich fragt Wie viel kostet ein Umzug ungefähr?“, dann fällt der Service mit einem Betrag zwischen 60 und 140 Euro nicht ins Gewicht.

Halteverbot mit Abschleppwarnung

Dies gilt im übrigen auch bei der Frage Was kostet ein Klaviertransport?“. Vor allem wenn Sie bedenken, dass mindestens zwei Schilder benötigt werden und diese zwischen drei und fünf Tagen dort stehen. Mancherorts kostet das schon fast so viel wie das Rundum-Sorglos-Paket von einem Dienstleister.

Ein weiteres Argument für die Halteverbotsschilder für den Umzug nicht selbst aufzustellen, ist die Haftung im Schadensfall. Denn fällt ein Schild um, wodurch ein Auto beschädigt wird oder eine Person verletzt, dann haftet die Versicherung des Dienstleisters dafür oder die Kasko-Versicherung des Fahrzeughalters.

Ziehen Sie mit einem professionellen Umzugsunternehmen um, dann fragen Sie direkt nach, ob das Halteverbot bereits im Preis inklusive ist oder ob Sie diesen Service mit buchen können – oder ob es notwendig ist, eine externe Firma zu beauftragen.

Welche Informationen sind notwendig für die Beantragung der Halteverbotszone?

Sofern Sie sich entscheiden, die Halteverbotsschilder für den Umzug selbst zu beantragen, dann sollten Sie folgende Informationen zur Hand haben:

  • Die Adresse der einzurichtenden Halteverbotszone.
  • Den gewünschten Zeitraum
  • Die benötigte Länge des Halteverbots.
  • Den Zweck
  • Das Kfz-Kennzeichen sowie das zulässige Gesamtgewicht des Transporters
  • Deinen Vor- und Zunamen
  • Telefonnummer, unter der Sie stets erreichbar sind.

 

Das Stellprotokoll – das gehört hinein

Wir hatten bereits oben darauf hingewiesen, dass es notwendig ist ein Aufstellprotokoll zu erstellen. Zu erwähnen ist, dass die Anfertigung von einem solchen nicht in jeder Stadt verpflichtend ist. Sollten Sie unsicher sein, dann kann man dies ganz einfach beim Straßenverkehrsamt erfragen. Auf jeden Fall kann die Erstellung von diesem Protokoll nicht schaden. Festzuhalten sind folgende Punkte:

  • Name der Person, von der die Schilder aufgestellt werden.
  • Datum und Uhrzeit der Aufstellung
  • Grobe Skizze, wo genau die Schilder stehen (Vogelperspektive)
  • Alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Aufstellung in der Zone parken.
  • Die Anfertigung des Protokolls kann formlos erfolgen.

Verboten – Halteverbotsschilder für Umzug eigenmächtig errichten

Ist Ihnen eventuell die Idee gekommen, einen Bereich ganz einfach eigenmächtig abzusperren, bspw. mithilfe von Absperrband, Kisten, Seilen oder Ähnlichem? Dann können wir dir nur davon abraten, denn dabei handelt es sich um keine gute Idee. Denn sollten Sie auf eigene Faust eine Absperrung im öffentlichen Verkehrsbereich vornehmen, dann ist das illegal. Hinzu kommt, dass ein solch improvisiertes Halteverbot nicht rechtswirksam ist.

Das Resultat: Sie haben kein Recht, diejenigen, die dort Parken und die Sie als störend empfinden, aufzufordern, den Platz zu räumen.

Merke dir:

Ein improvisiertes Halteverbot ist und bleibt wirkungslos!

 

Hinzu kommt, dass es zusätzlich zu negativen Konsequenzen kommen kann, wobei diese nicht gleich offensichtlich sind:

  • Wird die Absperrung ignoriert, kostet dies nicht nur Zeit, sondern ebenfalls Nerven. Zudem kann es teuer werden, wenn Sie die Nachbarn bei einer öffentlichen Stelle anzeigen. Behalten Sie im Hinterkopf, dass diese das Recht dazu besitzen, sofern sie sich belästigt oder sogar behindert fühlen.
  • Dein Umzug kann sich durch das falsche Halteverbot unnötig verzögern.
  • Im schlimmsten Fall erhöhen sich sogar die Kosten für die Umzugsfirma, die bereits beauftragt ist, da sich die einkalkulierte Zeit für den Umzug verlängert, da die Umzugshelfer nur in einem festgelegten Zeitfenster für Sie tätig sein können.

 

Geht es darum, ordnungsgemäßes und rechtswirksames Halteverbot einzurichten, mit dem der Umzug zum „Kinderspiel“ wird, gilt es, gewisse Vorschriften und Fristen einzuhalten. Ein grundlegender Tipp: Erkundigen Sie sich in der Stadt nach der zuständigen Behörde und stellen früh genug den Antrag auf ein Halteverbot für deinen Wohnungsumzug. So gehen Sie auf Nummer sicher!

 

Was tun, wenn doch jemand im Halteverbot parkt?

Haben Sie ordnungsgemäß die Halteverbotszone beantragt und die Halteverbotsschilder für den Umzug wurden aufgestellt, dann sind Sie rechtlich auf der richtigen Seite. Aber was ist, wenn dennoch jemand dort parkt? Natürlich haben Sie das Recht, das Abschleppen des Fahrzeugs zu organisieren. Aber dies dauert und nimmt Zeit in Anspruch.

Auto Ordnungsamt

Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, zuerst einmal nachzusehen, ob Kontaktdaten hinterlassen wurde, bspw. an der Windschutzscheibe. Denn es geht viel schneller, wenn der Fahrer sein Fahrzeug selbst umparkt. Sofern das nicht der Fall ist, sollten Sie das Ordnungsamt anrufen.

Dieses wird versuchen, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen. Gelingt dies nicht, dann wird ein Abschleppdienst durch die Ordnungshüter beauftragt. Für die Kosten, die durch das Abschleppen entstehen, muss der Fahrzeughalter aufkommen. Keinesfalls sollten Sie selbst eine Abschleppfirma anrufen, denn Sie würden auf den Kosten sitzen bleiben.

 

Deshalb ist eine Genehmigung erforderlich!

Sofern Sie die Halteverbotszone selbst einrichten – ohne behördliche Genehmigung – dann handelt es sich dabei um einen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ laut dem § 315b Strafgesetzbuch.

In diesem heißt es:

„Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
Hindernisse bereitet oder
Einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder deiner Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Wer in den Fällen des Absatzes 1 und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.“

 Anzumerken ist zudem, dass ähnliche Tatbestände bereits als Straftat gewertet und unter dem Vorwurf Amtsanmaßung (§ 132 Strafgesetzbuch) behandelt werden.