Umzug mit behindertem Kind – finanzielle Hilfe in Form von Zuschüssen

Wer bereits einmal umgezogen ist, der weiß, dass dies mit Zeit, Stress und Kosten verbunden ist, egal ob innerhalb der Stadt oder in eine andere Region Deutschlands. Daher ist es wichtig, den Umzug genau zu planen. Doch erfolgt der Umzug mit behindertem Kind, ist es umso wichtiger, eine Checkliste für den Umzug zu erstellen, denn der Wohnungswechsel erweist sich als aufwendig. Oftmals muss ein Umzug kurzfristig erfolgen, da es durch eine Krankheit oder einen Unfall zur Behinderung kam.

Ist die bisherige Wohnung zu klein, um bspw. ein medizinisches Krankenbett aufzustellen, oder es wird eine barrierefreie Wohnung benötigt, aufgrund  dessen, dass ein Rollstuhl benötigt wird, geht es nicht ohne einen Umzug.

 

Günstig umziehen – finanzielle Hilfe bei Umzug mit behinderten Kind

Ein Umzug bringt Kosten mit sich und wenn Sie für diese so niedrig wie möglich halten möchten, dann müssen Sie nicht unbedingt ein Umzugsunternehmen beauftragen, sondern können diesen auch privat in DIY-Umzug realisieren. Doch schwieriger wird es bei einem Umzug mit einem behinderten Kind. Denn hier gilt es unter Umständen behindertengerechte Möbel zu transportieren und diese weisen oftmals ein recht hohes Gewicht auf.

Daher ist es ratsam, bei einem Umzug mit einem behinderten Kind nicht auf private Helfer zu setzen, sondern ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. Die Profis kennen sich mit dem Transport dieser speziellen Möbel aus und wissen, wie diese ab- und wieder aufzubauen sind.

 

Menschen mit Behinderung: Kostenerstattung bei einem Umzug 

Es spielt keine Rolle, ob das Baby mit einer Behinderung zur Welt kommt oder das Kind aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit behindert ist – die Eltern stehen in jedem Fall vor vielen Herausforderungen. Um für den Nachwuchs bestmöglich sorgen und diesen fördern zu können, wird Geld benötigt.

Je nachdem, wie es um die persönliche Situation bestellt ist, haben Menschen mit einer Behinderung einen Anspruch auf Beihilfe oder die Erstattung der Umzugskosten. Allerdings gilt es, die verschiedenen Situationen zu berücksichtigen und Voraussetzungen zu erfüllen. Daher ist es empfehlenswert, sich vor dem Umzug mit einem behinderten Kind individuell beraten zu lassen. So ist es möglich, die persönliche Situation und Fördermöglichkeiten in Erfahrung zu bringen.

Wohnzimmer mit Rollstuhl

In erster Linie basiert die finanzielle Unterstützung bei einem Umzug von Menschen mit Behinderung auf dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Zu beachten ist, dass in individuellen Fällen verschiedene Leistungsträger zuständig sind und eine finanzielle Hilfe gewähren (Wohnungshilfe). Zu diesen zählen:

Leistungsträger im Überblick

  • Die Pflegekassen | auf der Basis des § 40 Abs. 4 SGB XI gewährt die Krankenkasse bzw. Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss zur „Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ in Höhe von bis zu 4.000€. Jedoch muss der Betroffene dafür ein einem Pflegegrad eingestuft sein.
  • Das Sozialamt, | der richtige Ansprechpartner ist das Sozialamt, wenn es sich um Menschen mit Behinderung handelt, der eine Eingliederungshilfe bezieht.
  • Agentur für Arbeit / Jobcenter | dann, wenn die Wohnungshilfe im Zusammenhang mit dem Bezug einer Leistung der Behörde steht, ist die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter zuständig. Zum Beispiel kann es sich um Rehabilitationsmaßnahmen oder Umschulungen handeln.
  • Unfallversicherungsträger – zuständig ist der Unfallversicherungsträger dann, wenn die Behinderung auf dem Weg zu oder in Folge der Berufstätigkeit entstanden ist. Hier gilt, dass der oder die Betroffene nicht nur vorübergehend auf eine barrierefreie bzw. behindertengerechte Wohnung angewiesen sein darf. Die Wohnung kann alternativ auch für die berufliche Wiedereingliederung erforderlich sein.
  • Rentenversicherungsträger | dieser ist dann zuständig, wenn der Umzug im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme erfolgt, die das Ziel der beruflichen Eingliederung verfolgt.
  • Hauptfürsorgestellen | diese sind dann zuständig, wenn es sich um einen Betroffenen gemäß des Bundesversorgungsgesetzes handelt und der Gesundheitsschaden anerkannt ist.
  • Integrationsamt | dieses leistet begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Selbstständige und Beamte, für die kein anderer Leistungsträger zuständig ist.

 

Wichtig ist, dass der Antrag auf Kostenerstattung vor dem Umzug gestellt wird, gleichgültig bei welchem Leistungsträger und welcher Grundlage. Sie sollten sich frühzeitig vor dem Abschluss des neuen Mietvertrages bei dem zuständigen Leistungsträger oder dem Sozialberater erkundigen, welche Details Sie beachten müssen und welche Kosten erstattet werden.

 

Zuschüsse von der Pflegekasse für behinderte Kinder

Ist ein Kind behindert, dann bedeutet dies nicht gleich, dass es pflegebedürftig ist. Doch sollte das der Fall sein, dann können Sie als Eltern einen Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse stellen. Vom medizinischen Dienst wird dann die Pflegebedürftigkeit festgestellt. Je nachdem wie hoch der Pflegegrad ausfällt, erhalten Sie Zuschüsse, um das Kind zu versorgen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil in den zehn Jahren vor der Antragsstellung für zwei Jahre in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war. Folgende Zuschüsse können Sie erhalten:

Formen der Zuschüsse bei Umzug mit behindertem Kind

  • Besondere Wohnform: Sofern es um einen Umzug mit einem behinderten Kind geht bzw. dieses in ein Internat mit Förderangebot umziehen muss, erhalten Sie von der Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss von maximal 266 Euro. Der Träger der Eingliederungshilfe ist für den Rest zuständig. Dazu später mehr weiter unten.
  • Umbau Maßnahmen: Verfügen Sie über ein Eigenheim und Sie müssen umbauen, um eine Barrierefreiheit sicherzustellen, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 4.000€.
  • Entlastungsbeitrag: Monatlich steht jedem Pflegebedürftigen ein Entlastungsbeitrag von 125 Euro zu. Beispielsweise kann dieser genutzt werden, um eine Haushaltshilfe zu bezahlen, wobei zu beachten ist, dass nur Anbieter infrage kommen, die von den Kassen zugelassen sind. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Anbieter über die Pflegekasse.
  • Pflegegeld: Wenn Sie selbst die Pflege übernehmen, erhalten Sie Pflegegeld.
  • Pflegesachleistung: Wird die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, dann können Sie Pflegesachleistungen beziehen. Es ist ebenso eine Kombination aus beiden Zuschüssen möglich (Pflegegeld & Pflegesachleistungen). Die Kasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab.
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Jährlich stehen 1.774 Euro für eine Kurzzeitpflege zur Verfügung und für die Verhinderungspflege 1.612 Euro. Möglich ist die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim – jedoch maximal für acht Wochen im Jahr. Maximal für sechs Wochen ist die Verhinderungspflege möglich, wenn die Person, die ansonsten die Pflege übernimmt, verhindert ist. Zudem kann die Verhinderungspflege auch stundenweise übernommen werden.
  • Tagespflege: Der Zuschuss zur Tagespflege ist eine zusätzliche finanzielle Hilfe zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das pflegebedürftige Kind wird dabei in einem Heim versorgt, damit die Eltern eine Entlastung erfahren, bspw. wenn ein Umzug mit einem behinderten Kind ansteht. Allerdings sind solche Plätze rar.

 

Das Sozialamt springt ein, wenn das Geld der Pflegekasse nicht ausreicht

Sollte die Unterstützung aus der Pflegekasse nicht ausreichen, dann können Sie „Hilfe zur Pflege“ erhalten. Die Kosten werden dann vom Sozialamt übernommen. Die Voraussetzung ist, dass Sie bedürftig sind, und dafür müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögenssituation offenlegen. Es gelten folgende Freibeträge: Pro Elternteil 5.000 Euro und pro unterhaltspflichtigem Kind 500 Euro.

Umzugshilfe bei Umzug von Menschen mit Behinderung

Bei der Betrachtung wird das sogenannte bereinigte Einkommen zugrunde gelegt. Das heißt, dass Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und anderes davon abgezogen werden.

Die Leistungen aus der Pflegekasse seit dem 01. Januar 2022

 

Pflegegrad Pflegegeld in Euro Pflegesachleistung in Euro Tagespflege in Euro
1
2 316 724 689
3 545 1.363 1.298
4 728 1.693 1.612
5 901 20.95 1.995

 

Das kann die Krankenkasse leisten

Sofern es sich um medizinische Unterstützung oder Behandlungen handelt, sind die Krankenkassen zuständig. Das bedeutet, dass Sie sich nicht an den Kosten für den Umzug mit einem behinderten Kind beteiligen.

 

  • Heilmittel: Dabei handelt es sich um vom Arzt verordnete medizinische Dienstleistungen wie Ergo- oder Logopädie, Krankengymnastik. Verordnet werden diese per Rezept. Allerdings müssen Sie zehn Prozent der Kosten selbst tragen (Zuzahlungen) plus zehn Euro pro Verordnung.
  • Hilfsmittel: Zu diesen zählen Rollstühle, Prothesen oder Hörgeräte. Diese werden ebenfalls vom Arzt verordnet, wobei auch hier 10 Prozent vom Abgabepreis bzw. dem Festbetrag von Ihnen zugezahlt werden müssen (min. 5, max. 10 Euro)Sofern Sie höherwertige Hilfsmittel wünschen, die über den Festbetrag hinausgehen, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Sollte jedoch der Festbetrag nicht ausreichen, um die Behinderung auszugleichen, werden die Mehrkosten von der Kasse übernommen.
  • Häusliche Krankenpflege: Sofern Spritzen und / oder Medikamente verabreicht werden müssen, steht Ihnen eine häusliche Krankenpflege zu, sofern Sie dies nicht selbst übernehmen können. Dies muss nicht zwingend in der Wohnung bzw. im Haus erfolgen, sondern kann auch in der Schule geschehen oder in einer Behindertenwerkstatt. Allerdings ist der Anspruch begrenzt: vier Wochen im Jahr und nur in individuellen Fällen länger. Auch hier werden die Zuzahlungen fällig: zehn Prozent der Kosten (min. 5 Euro / max. 10 Euro pro Tag).
  • Haushaltshilfe: Können Sie als Elternteil den Haushalt nicht weiterführen, aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes oder ähnlichen und keine andere Person steht dafür zur Verfügung, dann steht Ihnen eine Haushaltshilfe von bis zu 26 Wochen zu. Zu beachten: die Zuzahlungen.
  • Krankengeld: Wenn Sie das kranke Kind pflegen und betreuen müssen, dann erhalten Sie Krankengeld, – sofern die Pflege nicht von einer anderen Person im Haushalt übernommen werden kann. Für zehn Arbeitstage pro Jahr besteht hier der Anspruch – für Alleinerziehende liegt der Anspruch bei 20 Tagen. Keine Begrenzung gibt es, wenn das Kind schwer erkrankt ist und die Lebenserwartung nur Wochen oder Monate beträgt.

 

Beispiel für Kostenübernahme bei Umzug mit behindertem Kind

Sofern Sie einen behinderten Angehörigen betreuen, haben Sie das Recht, einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten und Renovierungskosten zu stellen. Im Falle dessen, dass der Umzug mit einem behinderten Kind gerechtfertigt ist, können Sie einen Betrag bis zu 4.000 Euro erhalten – je nach Pflegegrad. Diese Summe erhöht sich bei Wohngemeinschaften auf bis zu 16.000 Euro.

Diese Gelder müssen Sie nicht nur für das Umzugsunternehmen nutzen, wenn Sie mit einem Umzug mit einem behinderten Kind planen, sondern ebenfalls für den Umbau der aktuellen Wohnung. Somit lässt sich der Umzug mit einem behinderten Kind vermeiden und das gewohnte soziale Umfeld bleibt bestehen.

Oftmals müssen lediglich die Türen verbreitert werden, damit der Rollstuhl durchpasst oder es muss ein Treppenlift eingebaut werden. Für jede Art von Umbau stehen die Gelder für die sogenannte „Verbesserung des Wohnumfeldes“ zur Verfügung. Diese sind dafür gedacht, die Selbstständigkeit zu fördern und den Alltag für behinderte Menschen einfacher zu gestalten.

Sofern kein Rehabilitationsträger den Umzug mit behindertem Kind bezuschusst, ist die Umzugsbeihilfe vom überörtlichen Sozialhilfeträger in Frage. Dabei handelt es sich um die Grundsicherungs- bzw. Sozialamt. Beantragen Sie die Umzugsbeihilfe, dann sind Nachweise über die Einkünfte, Vermögen und alle regelmäßigen Kosten vorzulegen. Die Umzugsbeihilfe erhalten Sie als Darlehn oder als finanziellen Zuschuss. Während die Hilfe zum Lebensunterhalt nur als Darlehn gewährt wird, kann die „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ als Darlehn oder Beihilfe bewilligt wird.

Sofern es nicht möglich ist, einen Umbau zum barrierefreien Wohnen vorzunehmen, kann der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung erfolgen. In einem solchen Fall kommen verschiedene Kostenträger infrage, welche finanzielle Umzugsunterstützung leisten. 

 

Die Leistungen der Umzugsunternehmen, – das können Sie erwarten

Wichtig ist, dass Sie sich nicht direkt für das erste Umzugsunternehmen entscheiden, sondern zuerst einen Vergleich vornehmen. Ein Umzugskostenrechner ist dabei behilflich, herauszufinden, was der Umzug ungefähr kostet. Zugleich können Sie durch einen Blick auf das Leistungsprofil des jeweiligen Unternehmens herauszufinden, ob dieses Erfahrungen mit behinderten bzw. pflegebedürftigen Personen hat. Zudem können Sie direkt nachfragen, was ein Klaviertransport kostet, sofern Sie ein Piano oder Klavier besitzen, dass mit umzieht.

Stellen Sie sicher, dass die beantragten Gelder vorliegen, bevor der Umzug mit einem behinderten Kind startet. Hier müssen Sie beachten, dass die Bearbeitung des Antrags Zeit in Anspruch nimmt. Sofern das Umzugsunternehmen Erfahrung in diesem Bereich hat, kann sogar eine Beratung in Hinsicht auf die Umzugsfinanzierung erfolgen bzw. auf die Vorgehensweise. Zudem wissen die erfahrenen Umzugshelfer auch, wie lange es mit der Auszahlung dauern wird. Dieser Hinweis ist wichtig, denn so können Sie sicherstellen, dass Sie nicht in Vorkasse gehen müssen.

 

Stellen Sie den Antrag auf Zuschuss rechtzeitig. Möchten Sie Zeit sparen, dann sollten Sie direkt die Kostenvoranschläge der Umzugsfirmen mit einreichen. Bevor Sie dann die Profis beauftragen, sollten Sie sich die Übernahme von der Pflegekasse bestätigen lassen. Neben den Beratungskosten sind auch die Arbeitslöhne für die Umzugshilfe, die Materialkosten wie bspw. Umzugskartons und die Fahrtkosten zuschussfähig.

 

Diese Leistungen erbringen die Umzugsunternehmen

Mit welchen Leistungen können Sie rechnen, wenn Sie professionelle Umzugshelfer beauftragen?

  • Bestandsaufnahme und unverbindliches Angebot
  • Stellung von Umzugskartons
  • Verpacken und auspacken der Kartons
  • Möbelmontage
  • Be- und Entladung des Umzugsgutes
  • Einholen von Sondergenehmigungen wie bspw. Halteverbotszonen

 

Zudem gibt es noch einige Sonderleistungen, wie:

  • Lagerung
  • Entsorgung von Sperrmüll oder Sondermüll
  • Haushaltsauflösung
  • Besenreine Übergabe
  • Umzugsnachbereitung

 

Das Umzugsunternehmen bzw. ein Mitarbeiter wird bei Ihnen vorbeikommen und sich ein Bild von dem Umzugsgut machen. Dabei wird Ihre Frage „wie viel kostet ein Umzug ungefähr?“ Direkt beantwortet. Im Anschluss werden Sie ein detailliertes Angebot erhalten, welches Sie mit Ihrem Antrag einreichen können.

 

Der Antrag bei Pflegekasse für Umzug oder Umbaumaßnahmen

Als Eltern haben Sie sicherlich den Wunsch, dass Ihr behindertes Kind bei Ihnen bleibt. Aber der behindertengerechte Umbau eines Hauses bzw. einer Wohnung kann teuer werden, sofern nicht bereits barrierefrei geplant und gebaut wurde. Bezuschusst werden viele Umbaumaßnahmen, wobei wir hier nur in Kürze einige aufführen:

Behindertengerechtes Bad

  • Umbau außerhalb der Wohnung bspw. Personenaufzug
  • Umbau innerhalb der Wohnung bspw. Treppenlift, Verbreiterung der Türen etc.
  • Umbau der Küche bspw. rutschhemmender Bodenbelag
  • Umbau des Badezimmers, z. B. ein höhenverstellbarer Waschtisch, begehbare Dusche
  • Schlafzimmer Umbau bspw. rutschhemmender Bela
  • Umzugskosten, – sofern die Wohnung nicht behindertengerecht umzubauen ist und ein Umzug mit dem behinderten Kind in eine andere Wohnung erforderlich ist.
  • In der Regel ist es empfehlenswert, den Antrag vor dem Umbau zu beantragen, aber sie können die Bezuschussung auch im Anschluss beantragen. In dem Fall müssen die quittierten Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Aber hier ist Vorsicht angebracht, denn wenn Sie VOR dem Umbau die Kostenübernahme beantragen, wissen Sie, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können, sofern die Pflegekasse nicht alles anerkennt.

 

Den Antrag richtig ausfüllen

Den Antrag auf Bezuschussung für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes stellen Sie bei der Pflegekasse. Das Antragsformular können sie telefonisch anfordern. Für den Antrag benötigen Sie folgende Daten:

 

  • Die persönlichen Daten des Pflegebedürftigen
  • Kontoverbindung für die Überweisung des Zuschusses
  • Alternative Kontoverbindung des Handwerkerbetriebes, falls die Pflegekasse direkt mit diesem abrechnen soll.
  • Genaue Beschreibung der Baumaßnahme(n).
  • Gründe für den Umbau.
  • Kostenvoranschläge der Handwerker
  • Adressen der ausführenden Handwerker.
  • Auskunft, ob bereits früher einmal eine solche Maßnahme bezuschusst wurde.

 

Antrag auf Umzug mit behindertem Kind abgelehnt – was tun?

Keinesfalls sollten Sie es persönlich nehmen, wenn die Pflegekasse die Übernahme der Kosten für die Umzugsfirma oder die Umbaumaßnahmen ablehnt. Denn schließlich ist jeder dazu angehalten zu sparen und so auch die Kranken- und Pflegekassen. Aber es sind die Menschen, die dort am Schreibtisch sitzen, die den Antrag letztendlich ablehnen. Sofern Ihnen das passiert, sollten Sie zuerst bei der Pflegekasse persönlich vorsprechen, um in Erfahrung zu bringen, was der Grund für die Ablehnung ist.

Erheben Sie sofort Einspruch und bitten Sie im Anschluss um den Besuch eines Mitarbeiters des medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK). Der Grund ist, dass sich vor Ort ein ganz anderes Bild zeigt, als dem Antrag zu entnehmen ist.

Adressiert wird der Widerspruch an die Widerspruchstelle der Pflegekasse. Zudem gibt es örtliche Pflegestützpunkte, bei denen Sie sich ebenfalls Rat in Hinsicht auf das weitere Vorgehen einholen können. Sollte die Krankenkasse die Kosten für den Umzug oder die Umbaumaßnahmen nicht in voller Höhe übernehmen, können Sie beim Sozialamt nachfragen, ob von dort ein Zuschuss bewilligt wird.

Um das gesetzlich festgelegte Recht durchzusetzen, benötigen Sie etwas Durchhaltevermögen. Doch im Allgemeinen lässt sich sagen, dass die Maßnahmen, die erforderlich sind, von notwendiger und verbessernder Natur sind, wird der Antrag genehmigt.

 

Umzug mit behindertem Kind – Steuervergünstigungen nutzen

Als Eltern von einem behinderten Kind haben Sie hohe finanzielle Belastungen, doch immerhin schützt Sie der Staat nicht nur mit Zuschüssen bspw. für den Umbau oder den Umzug mit einem behinderten Kind, sondern es gibt ebenfalls Steuervergünstigungen.

 

Der Behinderten-Pauschbetrag

Durch diesen Pauschalbetrag werden die typischen und regelmäßigen kosten abgedeckt, die durch die Behinderung entstehen, wie bspw.:

 

  • Kosten für erhöhten Wäschebedarf
  • Pflegekosten
  • Kosten für die Haushaltshilfe

 

Wie hoch der Pauschbetrag ausfällt, das ist abhängig von dem Grad der Behinderung (GdB) und dem eventuellen Merkzeichen, bei dem es sich um einen alphabetischen Buchstaben handelt. Je stärker die Einschränkung des Kindes, desto höher fällt der Betrag aus.

Umzug mit behindertem Kind

Sofern das Kind den Behinderten-Pauschbetrag nicht selbst nutzt, können Sie als Eltern diesen auf sich übertragen lassen. Dafür müssen in der „Anlage Kind“ jedes Jahr die entsprechenden Zeilen ausgefüllt werden. Voraussetzung dafür: Sie oder Ihr Ehepartner erhalten Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.

Neben den Pauschbeträgen können Sie auch konkrete Angaben machen, die im Zusammenhang mit dem Umzug mit behindertem Kind stehen. Dazu zählen:

 

  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Maklergebühren
  • Transportkosten
  • Doppelte (überlappende) Mietzahlungen
  • Renovierungskosten

 

Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Umzug aus gesundheitlichen Gründen bzw. beruflichen Gründen erfolgten, musste.

Andernfalls können Sie lediglich 20 Prozent der Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Für Steuerzahler, die aus „privaten Gründen“ umgezogen sind, gilt dies nicht für einen Umzug bei Menschen mit Behinderung. Berufstätige haben so die Möglichkeit, bei fehlender finanzieller Unterstützung einen Teil der Kosten für den Umzug mit behindertem Kind auszugleichen.